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Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,...

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  #1  
Alt 18.02.2009, 23:55
asalvus asalvus ist offline
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asalvus befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Erbe nachträglich ausschlagen als nun Volljährige?

Hallo,

folgendes Szenario:


Erblasser (A) hinterlässt Frau (B) und 3 Kinder (A,B,C) ,zum Todeszeitpunkt alle minderjährig.
B schlägt Testament nur für sich aus.
Testament gilt nun fuer ABC.

Ist es A B C möglich bei Erlangen der Volljährigkeit das Testament nachträglich auszuschlagen und ihren jeweiligen Pflichtteil zu erhalten?
ABC sind sich einig die Testamentsvollstreckung zusammen vorzeitig zu beenden, soweit dies moeglich ist, dh. es gibt keine Streiteren oder aehnliches.

Vielen Dank fuer Ratschlaege.
asalvus
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  #2  
Alt 19.02.2009, 00:15
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.871
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Erbe nachträglich ausschlagen als nun Volljährige?

Das ist möglich.
Die Kinder handeln mit Volljährigkeit so, als wenn der Erbfall nun eingetreten ist. Hier sind auch die Fristen einzuhalten.
Wichtig ist, wenn Gläubiger vorhanden sind, dann kann der Gläubiger das Vermögen das zum Zeitpunkt der Volljährigkeit vorliegt pfänden. Das Erbe müsste dann innerhalb der Frist ausgeschlagen werden. Nach der Novellierung ist das noch nicht volljährige Kind bis zur Volljährigkeit geschützt.


Sind die Kinder laut Testament Erbe?
Wenn es auf einen Pflichtteil hinausläuft, kann dies auch jetzt schon beantragt werden.
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  #3  
Alt 19.02.2009, 23:53
asalvus asalvus ist offline
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Beiträge: 3
asalvus befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Erbe nachträglich ausschlagen als nun Volljährige?

Vielen Dank fuer ihre Antwort.

Die Kinder sind laut Testament Erbe, es soll aber eine DauerTV ausgefuehrt werden, bis die Kinder 30 Jahre alt sind oder das Studium vollendet haben.

Auf welche Artikel koennte man sich berufen?

Viele Gruesse,
asalvus
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  #4  
Alt 20.02.2009, 09:38
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Erbe nachträglich ausschlagen als nun Volljährige?

Die Kinder sind Erben. Wenn Sie das Erbe ausschlagen, können sie keinen Pflichtteil fordern.
Den Pflichtteil können sie nur fordern, wenn Sie enterbt worden sind.

Es können schon Bedingungen festgelegt werden, ab wann der Nachlass in die Hände der Erben fällt.
Hier eine Info:
http://www.finanztip.de/recht/erbrec...tament-09.html
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  #5  
Alt 20.02.2009, 17:15
asalvus asalvus ist offline
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asalvus befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Erbe nachträglich ausschlagen als nun Volljährige?

Vielen Dank fuer ihre Antwort.

Was waere den passiert wenn die Kinder, wenn sie zu derzeit schon volljährig gewesen waeren, und die Mutter allesamt das Testament abgelehnt haetten?
Wer haette dann den Nachlass geerbt?

Viele Grusse,
asalvus
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  #6  
Alt 21.02.2009, 17:11
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Erbe nachträglich ausschlagen als nun Volljährige?

Wenn keine gesetzlichen Erben vorhanden sind, erbt der Staat.
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