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#1
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Erbe ausschlagen
angenommen V verstirbt. Es ist kein Testament vorhanden. Ehefrau X erbt 50%, Tochter R 25% und Sohn M 25%.
Sohn M hat von V zu Lebzeiten eine Schenkung erhalten und würde zugunsten von Tochter R auf sein Erbe verzichten und es weiterreichen. Was ist zu tun und ist es überhaupt möglich. Wie muss man ein Erbe ausschlagen? |
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#2
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AW: Erbe ausschlagen
Das Erbe ist beim Amtsgericht auszuschlagen.
Der Anteil fällt dann wieder in die Erbmasse. |
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#3
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AW: Erbe ausschlagen
Vielen Dank. Kann dies per Fax geschehen?
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#4
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AW: Erbe ausschlagen
Nein, Die Ausschlagung muss beim Amtsgericht, Wohnort des verstorbenen, geschehen oder beim Notar.
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#5
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AW: Erbe ausschlagen
Habe mich nun am Notariat informiert. Die Ausschlagung muss in BaWü am Notariat gemacht werden. Bei der gesetzlichen Erbfolge ist es so, dass wenn Kind A ausschlägt fällt das Erbe, also ein Viertel, vollständig an Kind B, somit hat Kind B und die Ehefrau je 50%. Dies geht nur wenn Kind Ab ledig und kinderlos ist. Hat A Kinder müssen auch die Kinder das Erbe ausschlagen. Schlägt Kind B auch das Erbe aus, geht es in der Erbfolge weiter, zB Geschwister des verstorbenen Vaters usw. Also nicht ganz unkompliziert.
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#6
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AW: Erbe ausschlagen
Alles richtig. Jeder erbt nun nach der gesetzlichen Erbfolge zu je 50 %.
Wobei der Ehepartner den Voraus, ohne Anrechnung auf den Erbteil, erhält. Dies ist der gemeinsame Haushalt, die persönlichen Erinnerungsstücke und die Hochzeitsgeschenke. |