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Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,...

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  #1  
Alt 03.06.2008, 10:33
Cerberus Cerberus ist offline
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Cerberus befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Erbe ausschlagen

angenommen V verstirbt. Es ist kein Testament vorhanden. Ehefrau X erbt 50%, Tochter R 25% und Sohn M 25%.

Sohn M hat von V zu Lebzeiten eine Schenkung erhalten und würde zugunsten von Tochter R auf sein Erbe verzichten und es weiterreichen.

Was ist zu tun und ist es überhaupt möglich. Wie muss man ein Erbe ausschlagen?
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  #2  
Alt 03.06.2008, 11:26
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Erbe ausschlagen

Das Erbe ist beim Amtsgericht auszuschlagen.
Der Anteil fällt dann wieder in die Erbmasse.
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  #3  
Alt 04.06.2008, 11:15
Cerberus Cerberus ist offline
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Beiträge: 49
Cerberus befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Erbe ausschlagen

Vielen Dank. Kann dies per Fax geschehen?
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  #4  
Alt 04.06.2008, 14:56
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.871
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AW: Erbe ausschlagen

Nein, Die Ausschlagung muss beim Amtsgericht, Wohnort des verstorbenen, geschehen oder beim Notar.
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  #5  
Alt 03.07.2008, 10:37
Cerberus Cerberus ist offline
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Beiträge: 49
Cerberus befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Erbe ausschlagen

Habe mich nun am Notariat informiert. Die Ausschlagung muss in BaWü am Notariat gemacht werden. Bei der gesetzlichen Erbfolge ist es so, dass wenn Kind A ausschlägt fällt das Erbe, also ein Viertel, vollständig an Kind B, somit hat Kind B und die Ehefrau je 50%. Dies geht nur wenn Kind Ab ledig und kinderlos ist. Hat A Kinder müssen auch die Kinder das Erbe ausschlagen. Schlägt Kind B auch das Erbe aus, geht es in der Erbfolge weiter, zB Geschwister des verstorbenen Vaters usw. Also nicht ganz unkompliziert.
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  #6  
Alt 04.07.2008, 10:48
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Erbe ausschlagen

Alles richtig. Jeder erbt nun nach der gesetzlichen Erbfolge zu je 50 %.
Wobei der Ehepartner den Voraus, ohne Anrechnung auf den Erbteil, erhält. Dies ist der gemeinsame Haushalt, die persönlichen Erinnerungsstücke und die Hochzeitsgeschenke.
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