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Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,...

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  #1  
Alt 13.08.2008, 10:45
Cerberus Cerberus ist offline
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Cerberus befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Erbe aufteilen

Agenommen Vater V stirbt. Mutter M und Vater V haben einen Erbvertrag gemacht der vorgibt dass beide Kinder K1 und K2 je zur Hälfte Erbe werden. Es sind zwei Häuser vorhanden. Ein Haus ist von Wert ca 100 TEUR und vermietet mit monatlichen Miteinnahmen von 500 EUR. Das andere Haus bewohnt die Mutter und Kind1. Mutter M erhält hier ein Wohnrecht, Wert des Hauses ca 350 TEUR.

Kind1 will das eigengenutzte Haus nehmen, Kind2 soll dafür das vermietete Haus bekommen. Kind1 bietet als Ausgleich 35 TEUR für den Wertunterschied an. Mit Fälligkeit in 10 Jahren. Ist das ein faires Angebot, da ja das Wohnrecht und die Mieteinnahmen zu berücksichtigen sind.
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  #2  
Alt 13.08.2008, 10:56
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.871
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Erbe aufteilen

Der Erbvertrag müsste bekannt sein. Ob dies ein Erbvertrag ist, kann auch bezweifelt werden. Vater stirbt, Mutter lebt. Dann ist der Nachlass des Vaters nur Erbmasse.

Ob dies ein faires Angebot ist muss man schon selbst entscheiden.
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  #3  
Alt 13.08.2008, 13:36
Cerberus Cerberus ist offline
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Registriert seit: 29.11.2006
Beiträge: 49
Cerberus befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Erbe aufteilen

Zitat:
Zitat von Wahrsager Beitrag anzeigen
Der Erbvertrag müsste bekannt sein. Ob dies ein Erbvertrag ist, kann auch bezweifelt werden. Vater stirbt, Mutter lebt. Dann ist der Nachlass des Vaters nur Erbmasse.

Ob dies ein faires Angebot ist muss man schon selbst entscheiden.
Angenommen der Erbvertrag wurde notariell geschlossen und die Mutter verzichtet auf das Erbe laut diesem Vertrag und will nur das Wohnrecht. Würde man den wahren Wert der Immobilie ansetzen kann das ein Normalverdiener ja nicht zahlen. Berät der Notar hier objektiv?
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  #4  
Alt 13.08.2008, 18:13
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.871
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AW: Erbe aufteilen

Was jeder haben will muss er dem Notar selbst erzählen. Der Notar bringt das Gewollte dann auf Papier. Mehr nicht, er berät neutral.

Es ist m. E. kein Erbvertrag sondern ein Testament. Ein Erbvertrag hat einen anderen Sinn als ein Testament. Mutter lebt noch, bei ihr kann noch nicht geerbt werden.
Auf ein Erbe verzichtet man, indem man es ausschlägt.
Ein Wohnrecht wird im Grundbuch eingetragen.
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