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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Ein Grundstück (Kirchenland) wurde in 4 gleichgroße Grundstücke geteilt und zum Hausbau in Erbbaupacht verpachtet.
Es gibt zwei vordere und zwei hintere Grundstücke, die Zufahrt (derzeit Schotterweg) zu den hinteren Grundstücken erfolgt gemäß Erbbaupachtvertrag über die vorderen Grundstücke, die jeweils einen 25 Meter langen und 1,50 m breiten Streifen für das Wege- und Leitungsrecht abgegeben haben. Die Zufahrt wird von allen Grundstücken benutzt. 2 Jahre nach Fertigstellung der Häuser teilt das Amt mit, dass entgegen dem Pachtvertrag, die Zufahrt als eigenes Grundstück eingetragen ist, welches im Kirchenbesitz ist und nicht verpachtet ist, es jetzt also 5 Grundstücke gibt. Frage: Wer ist jetzt für Herstellung/Instandhaltung der Zufahrt zuständig? Gelten Vereinbarungen des Pachtvertrages, wonach die hinteren Grundstücke dafür zuständig sind da die vorderen Grundstücke von Ihrem gepachteten Land für die Zufahrt etwas abgeben mussten, was ja nicht passiert ist? |
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#2
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AW: Erbbaupacht Wegerecht Zufahrt herstellen
Wenn die Pachtfläche 4 gleich große Grundstücke sind, dann stehen bestimmt auch die Koordinaten im Vertrag! Die Größe der gepachtete Fläche ist ebenfalls benannt. Es wurden Grenzen des gepachteten Lands gesetzt.
Es spielt m. E. nun keine Rolle, ob es zwei Grundstücke sind, die gepachtet worden sind. Im Pachtvertrag wurden die Bedingungen für Herstellung/Instandhaltung genannt, die weiter Gültigkeit haben. |
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| erbbaupacht wegerecht |
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