![]() |
[Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum] |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Entfernungspauschale
Wer kann mir sagen, ob ich bei der Einkommensteuererklärung für 2003 Entfernungspauschale für einfache Fahrt zum Arbeitsplatz oder auch für die Rückfahrt d.h. Gesamtkilometer hin und zurück ansetzen kann. Danke.
|
|
#2
|
|||
|
|||
|
AW: Entfernungspauschale
Immer nur die einfache und die kürzeste Strecke.
Wenn Sie z.Bsp. in Berlin Nord wohnen und Berlin Süd arbeiten,gibts 2 Möglichkeiten. 1. Sie nehmen den Berliner Ring weil Sie schneller sind, fahren trotzdem 30 km mehr, als wenn sie die direkte Nord-Süd-Route fahren und 1 h länger brauchen. Ihnen wird generell nur der küreste direkteste Weg und nur 1 x anerkannt. Gruss Sprintis |
|
#3
|
|||
|
|||
|
AW: Entfernungspauschale
Kannst du. kommt drauf an wie weit man fährt und ob du von deiner firma schon eine fahrpauschale bekommst. wenn du dort eine bekommst kannst du sie nicht mehr absetzen. wenn nicht dann ja. wenn du zum beispiel 60 kilometer am tag fährst kannst du 30 davon zurückbekommen. in der steuererklärung gibst du die tage im jahr an die du zur arbeit gefahren bist. auch samstags. wenn du zum beispiel 219 tage gefahren bist werden dir die angerechnet. beispiel. 219 tage mal 3o kilometer mal 0,10 cent.
|
|
#4
|
|||
|
|||
|
Zitat:
|
|
#5
|
|||
|
|||
|
AW: Entfernungspauschale
hi,
die Frage war schon so alt, ich glaube nicht dass die Person jetzt noch eine Antwort braucht, zumal man die Steuerklärung von 2003 normalerweise garnicht mehr machen kann. Es wird natürlich immer die Entfernung bezahlt, darin enthalten ist auch die Heimfahrt, also nur eine Strecke wird vergütet. Es muß auch nicht die kürzeste Strecke genommen werden, wenn eine andere schneller ist, z.B. über die Autobahn, dann ist dies auch erlaubt. liebe grüsse lara |