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Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,...

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  #1  
Alt 28.09.2009, 14:40
wolpe37 wolpe37 ist offline
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wolpe37 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Böse Enkel als Abstauber ...

Seit 25 Jahren lebe ich in Spanien und meine Eltern haben mich hier regelmässig besucht.
Als meine Mutter vor 10 Jahren verstarb,war mein Stiefvater schon schwer demenzkrank ,inkontinent usw,meine Mutter hat ihn gepflegt.
Eigene Entscheidungen waren nicht mehr möglich.-
Ich erhielt lediglich telefonisch von meinen Kindern die Nachricht dass sie von meinem Stiefvater bevollmächtigt sind die Wohnung aufzulösen , was auch blitzartig geschah.Der Verbleib meines Stiefvaters wurde mir nicht mitgeteilt,Wertgegenstände und auch vorhandenenes Bargeld wurden einbehalten.
Als einziger Sohn habe ich bis heute auch nach mehreren Nachfragen weder ein Testament gesehen ,noch einen Erbschein und weiss auch nicht was mit dem gesamten Sach - und Barvermögen geschah.
Ich lebe hier von einer Rente i.H. von 265.-€ und kann keine Anwälte mit der Klärung beauftragen,was kann ich tun ?
Ist das Verhalten meiner Kinder evtl.strafrechtlich zu verfolgen? (Unterschlagung?)
Dankbar für jede Anregung
Wolf
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  #2  
Alt 28.09.2009, 15:09
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Enkel als Abstauber ...

Der "Begriff" Stiefvater müsste hier geklärt werden.
Ohne Adoption besteht keine rechtliche Beziehung um den Stiefvater zu beerben. Dies geht dann nur über ein Testament.

Sie und Ihr Stiefvater waren bereits Erbe bei Ihrer Mutter wenn Sie nicht durch Testament enterbt worden sind.

Die Vollmacht gibt Ihren Kindern schon die Möglichkeit zu handeln.

Was hat "inkontinent" mit dem Erbrecht zu tun?
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  #3  
Alt 28.09.2009, 19:04
wolpe37 wolpe37 ist offline
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wolpe37 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Enkel als Abstauber ...

Inkontinent sollte lediglich den Pflegeaufwand beschreiben,denn es war sicher nicht einfach für eine über 80-Jährige alle 2 Stunden windeln zu wechseln und Anderes.Ausserdem ist ein Mensch der seine eigene Frau nicht mehr erkennt wohl kaum in der Lage zu verstehen was er für Vollmachten unterschreibt.Hier wurde einwandfrei gegen mich manipuliert.
In wieweit ist denn ein Nachlassgericht gehalten,den ordentlichen und gesetzmässigen Ablauf zu überwachen?
Es kann doch nicht sein,das der einzig rechtmässig Erbe,-zumindest von seiner Mutter einfach kalt gestellt wurde und keinerlei Ablaufinformationen erhält.
LG- wolf
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  #4  
Alt 28.09.2009, 20:17
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Enkel als Abstauber ...

Hatte Ihre Mutter ein Testament? Wenn ja, was steht dort drin! Wurden Sie enterbt?
Hatte sie kein Testament, dann waren ihr Stiefvater (war mit Ihrer Mutter verheiratet) und die Kinder der Mutter Erben beim Tod Ihrer Mutter.
Sie hätten dann ihr Erbe oder bei Enterbung den Pflichtteil fordern können.

Ob Sie bei Ihrem Stiefvater Erbe sind, hängt davon ab, ob er Sie adoptiert hat oder ein Testament gemacht hat in dem er Sie als Erbe einsetzt.

Ist dies nicht gewesen, dann sind Sie kein Erbe bei Ihrem Stiefvater.
Wurden Sie nicht adoptiert, sind sie so genannt verschwägert und verschwägerte sind keine gesetzlichen Erben.
Der Stiefvater konnte mit seinem Vermögen machen was er wollte.

Das Nachlassgericht wird nur tätig, wenn es einen Auftrag bekommen hat.
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  #5  
Alt 28.09.2009, 21:08
wolpe37 wolpe37 ist offline
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wolpe37 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Enkel als Abstauber ...

Als einziges Kind meiner Mutter wurde ich nicht enterbt,für eine Adoption bestand nie ein Anlass,wer denkt denn an so etwas.-
Der Sachverhalt ist doch folgender : Am Todestag meiner Mutter wurde sofort die Wohnung geleert und mein Stiefvater an einen mir nicht bekannten Ort verbracht.
Um diese Sache zu legalisieren muss ja wohl wie auch immer vom AG eine Genehmigung,- (Erbschein) erstellt werden.
Dies kann nur Tage oder Wochen danach erfolgt sein,d.h. eine Person erscheint auf dem AG,legt eine (beglaubigte ?) Vollmacht vor und bekommt ohne weitere Überprüfung einen Erbschein ???
Muss man denn ein Erbe nicht auch annehmen und quittieren?
Wer hat das unterschrieben ?
Hier stinkt doch wohl einiges !
Meine Frage ist und bleibt : Wie kann ich erfahren was abgelaufen ist.-
Meine Kinder schweigen und sie werden ihre Gründe haben.
Grüsse - wolf
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  #6  
Alt 29.09.2009, 22:35
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Enkel als Abstauber ...

Sie sind doch Erbe. Gesetzlicher Erbe wird man, wenn man es nicht innerhalb der Frist ablehnt!
Was zwischenzeitlich passiert ist, wird wohl nicht geklärt werden.
Sie könnten nur Ihren Stiefvater fragen was er mit dem Erbe gemacht hat, der war ja auch Erbe. Dies geht eben nicht mehr.
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