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Englisches Erbrecht
Hallo,
folgende Situation stelle ich mir vor: Ein Mann verstirbt. Er war Engländer und lebte in England, er lebte in einer eheähnlichen Gemeinschaft und hatte einen minderjährigen Sohn aus einer geschiedenen Ehe. Ferner leben noch seine Eltern und ein Bruder in Deutschland. An Nachlaß hinterlässt er vermutlich Schulden. Die geschiedene Ehefrau möchte aus Angst vor Schulden das Erbe für Ihren Sohn ausschlagen. Kann sie das ? Kann jeder der verbleibenden Verwandten das Erbe ausschlagen ? Wer muß letztendlich für die Schulden aufkommen ? Wie ist die bürokratische Vorgehensweise ? Für klärende Worte zu dieser Situation wäre ich sehr dankbar ! Clueless |
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#2
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AW: Englisches Erbrecht
Es bedarf eines Fachnotars oder RA, da das Englische Erbrecht sich gravierend vom Deutschen Erbrecht unterscheidet!
http://www.dr-hoek.de/beitrag.asp?t=englisches-erbrecht
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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