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Familienrecht Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht,...

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  #1  
Alt 20.01.2011, 17:48
Saa-tzi Saa-tzi ist offline
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Beiträge: 7
Saa-tzi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Endgültiger Auszug

Hallo Forengemeinde,
ein Ehepaar (Zugewinngemeinschaft) läßt sich scheiden, der eine Ehepartner, dem die gemeinsam bewohnte Immobilie gehört (alleine im Grundbuch eingetragen) und der momentan alleine in der Immobilie wohnt, fragt sich, ob es Gerichtsurteile darüber gibt, wann ein "endgültiger Auszug" des anderen Partners als gegeben angesehen werden kann. Die Situation ist so, daß der nicht mehr ständig anwesende Partner noch fast "seine" gesamten Möbel in der Ehewohnung hat, also die Möbel, die er mal gekauft hat (sind die dann doch auch Bestandteil der Zugewinngemeinschaft, oder?). Anders gefragt: Müssen wichtige Bestandteile des Mobiliars der ehelichen Wohnung entfernt worden sein, um von einem "endgültigen Auszug" zu sprechen?
Die Frage, die dahinter steckt: Ab wann kann der Alleineigentümer die Schlösser der Immobilie auswechseln lassen? Ab welchem Zeitpunkt muß man sich abstimmen, ob der bereits ausgezogenen Partner nur noch nach Absprache in die eheliche Wohnung darf?

Mit Dank für Antworten / Links und Grüßen
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  #2  
Alt 20.01.2011, 20:32
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.871
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Endgültiger Auszug

Geregelt wird es im BGB § 1361b Ehewohnung bei Getrenntleben
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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  #3  
Alt 25.01.2011, 19:59
Saa-tzi Saa-tzi ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.09.2008
Beiträge: 7
Saa-tzi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Endgültiger Auszug

Hallo Wahrsager,
vielen Dank für den Hinweis. Den und die umliegenden Paragraphen habe ich gelesen, komme aber damit in Verbindung mit meiner Fragestellung "Ab wann kann der Eigentümer der Immobilie die Schlösser austauschen lassen?" nicht wirklich weiter. Ich weiß, daß es keine mathematische Formeln für Juristerei gibt, aber vielleicht Erfahrungswerte und vor allem: Urteile.
Vielleicht hat einer von Euch / Ihnen da Hinweise...

Mit Dank und freundlichen Grüßen

Saa-tzi
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  #4  
Alt 26.01.2011, 11:12
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.871
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AW: Endgültiger Auszug

Eigentlich sagt das BGB alles aus!
Es gibt eine Trennung nach BGB § 1567, Getrenntleben und somit greift BGB § 1361b. Die Wohnung muss aufgegeben werden!
Die Zuweisung der Wohnung kann auch richterlich festgesetzt werden.
Das Gericht kann entscheiden, wer in der Wohnung verbleibt.

Ich schlage vor, google unter "gemeinsame Wohnung Scheidung"
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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