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Elternunterhalt: zählt Sofortrente als Einkommen oder als Vermögen?
Hallo,
kann mir bitte jemand sagen wie Sofortrente beim Elternunterhalt behandelt wird? Ich stelle mal ein paar Hypothesen auf, wie ich mir die Rechtslage vorstellen könnte, aber ich weiß es nicht wirklich. Es wäre sehr schön, wenn es jemand gäbe, der mir das genau sagen kann. Der Fall sieht ungefähr so aus: Eltern im Pflegeheim, Sozialamt will Geld von deren Kind. Kind ist 47 Jahre alt, hat ein Einkommen durch Arbeit unter 1400 Euro monatlich. An Vermögen hat es einerseits private Altersvorsorge in Rentenversicherung, andererseits eine Sofortrente, die zur Aufstockung des Monatseinkommens dient. Inkl. der Sofortrente liegt das Monatseinkommen ca. bei 1400 Euro. Also wird vom laufenden Einkommen nichts für den Elternunterhalt abgezogen. (vermutlich?). Kurze Vorgeschichte: Das Kind hat in seine Sofortrente vor wenigen Jahren einen größeren Betrag investiert und bekommt seitdem monatlich ca. 200 Euro, lebenslang. Dies sollte dazu dienen, das laufende Einkommen aufzustocken. Fraglich ist jetzt aber, ob die Sofortrente bei der Berechnung des Elternunterhalts dem Monatseinkommen angerechnet wird, dann wäre man noch nicht über dem Freibetrag. Oder (?) Dies wäre die erste mögliche Variante. Oder ob das Vermögen, das hinter der Sofortrente steht (das also mal eingezahlt wurde, um die Sofortrente zu speisen) bzw. dessen Rückkaufwert für die Berechnung des Elternunterhalts zählt. Dann wäre das ja Vermögen, das wahrscheinlich mit der privaten Altersvorsorge zusammen gezählt würde. Dies wäre die zweite mögliche Variante. In diesem Fall müsste man gucken, ob beide Rückkaufwerte (oder eingezahlten Werte?) zusammen einen gewissen Freibetrag überschreiten, (nehme ich an, stimmt das?). Den Freibetrag müsste man dann außerdem kennen. (?) Allerdings müsste das Kind dann gezwungen werden, die Sofortrente (oder vielleicht die private Altersvorsorge) frühzeitig zu kündigen, um das Geld für Elternunterhalt einzusetzen. Gibt es Quellen, wo man was dazu nachlesen kann? Ich freue mich sehr, wenn ich eine Antwort bekomme, wenn mir jemand sagen könnte wie die Rechtspraxis konkret aussieht. Sascha |