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Elternunterhalt bei Verlusten durch Nebenjob
Hallo,
X muss gegenüber dem Sozialmt Auskunft über seine Vermögensverhältnisse geben, da die Mutter von X ins Heim muss.
Wenn man den Hauptjob (Angestelltenverhältnis) von X zugrunde legt, muss X wohl einen geringen Betrag zu den Heimkosten zuzahlen.
X ist aber auch gerade dabei, sich nebenberuflich selbstständig zu machen. Kann X die Kosten für diese nebenberufliche Tätigkeit geltend machen (z.B. Anschaffung Computer, Drucker, Telekommunikation, Raummieten, Steuerberater, etc.)
Danke für kompetente Antwort und viele Grüße.
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