Elternunterhalt-Vater
HI
Bin seit ca. 2.5 Jahren selbstständig mit Durchschnittseinkommen.
Habe jedoch eine günstige, recht große Miet-Whg, in der ich allein lebe.
Werde bald als Unterhaltspflichtiger herangezogen, meinen Vater zu unterstützen,da er in ein Pflegheim kommen wird-er bekommt nur eine Mindestpension von nicht mal € 500.- ; hat auch keine Altersvorsoge getroffen.
1. Wieviel muss mir der Staat, abzügl. aller Ausgaben wie Versicherungen, Kredite, Altersvorsoge,Krankenvorsoge zum Leben (Essen,Kleidung, Miete,Strom..) 'lassen'?
2. Kann der Staat darauf bestehen, dass, wenn von mir 'nicht viel zu holen ist', ich meinen Vater bei mir wohnen lassen muß?
Wie muß ich den Begriff MINDESTSELBSTBEHALT verstehen?
Brauche hier jemanden, der sich im Österr. Sozialrecht auskennt.
Danke
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