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| Familienrecht Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht,... |
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#1
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Herr W hatte mal eine Firma mit über 40 Angestellten. Über die Jahre hat er ein beträchtliches Vermögen in Form von Immobilien geschaffen. Er hat nie in eine Rentenversicherung eingezahlt. Mitte der 90'er Jahre kamen Auftragseinbußen.
Er ließ alle eingehenden Mieten in sein Geschäft fließen, verlor trotz Buchhalter und Steuerberater total die Übersicht, ließ sich auch nie etwas sagen. Er kam immer mehr in die roten Zahlen und veräußerte anschließend eine Immobilie nach der anderen und stopfte diese Erlöse in seine marode Firma. Erst 2004 wurde Insolvenz angemeldet. Seine Frau bekommt eine bescheidene Rente von 348 EUR. Die beiden haben auch zwei Töchter, U. und H. U. hatte einige Jahre bei ihm in der Firma gearbeitet, erkrankte an den feuchten Wänden in den Büroräumen an Allergie. Sie wurde von ihm vor Angestellten als Krüppel beschimpft etc. Fortan wurde sie krankgeschrieben, bekam die Kündigung. Inzwischen bezieht sie eine Erwerbsminderungsrente. Die andere Tochter H. hatte die Gelegenheit in einer Fernsehgewinnshow mitzuspielen - mit dem Los von Herrn W. und gewann prompt 100.000 EUR. Nach längeren Rechtsstreitigkeiten wurde ihr diese Summe im Jahr 2000 von ihm überlassen. Nun bekommt Frau U. von ihren Eltern Post, über Anwälte fordern sie Elternunterhalt ein. Da Frau U. verheiratet ist und das Einkommen gut über dem sog. Mindestbehalt liegt, sie zudem noch ein voll abbezahltes Reihenhaus zur Hälfte besitzt, sieht sie schwarz bzw. rot und ist nur noch schlaflos etc. Die Anwältin von Frau U. will diese Geschichten hinsichtlich der sog.Unbilligkeit prüfen. Und was meint das Forum dazu? |
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#2
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AW: Elternunterhalt + Unbilligkeit
Hallo Marlamia,
Grundsätzlich könnte hier eine unbillige Härte gegeben sein. Entweder erkennt die Gegenseite sie an und das Verfahren ist erledigt. Alternativ muss Klage vor dem Familiengericht erhoben werden und der Richter entscheidet darüber. Es gibt in diesem Zusammenhang durchaus einschlägige Gerichtsurteile bis hin zum BGH, auf die man sich beziehen kann. Einfach mal googeln. (Suchwörter Elternunterhalt unbillige Härte) Weiterhin ist festzustellen, dass es bezüglich der Leistungsfähigkeit einer verheirateten Person nicht nur auf das Familieneinkommen ankommt,sondern auch darauf, wieviel die Unterhaltsverpflichtete davon erwirtschaftet und wieviel ihr Gatte. Es gibt im Internet diverse Erläuterungen und auch ganze Unterhaltsrechner, die einen guten Anhaltspunkt liefern können. Auch die Anwältin kann Tochter U sicherlich ungefähr sagen, ob Leistungsfähigkeit bestünde und wenn ja in welcher Höhe. Gruß Polaris Geändert von Polaris (05.11.2008 um 23:26 Uhr). |
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#3
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AW: Elternunterhalt + Unbilligkeit
Hallo + danke Polaris, kann zur Zeit jeden guten Rat brauchen. Mir hatte zunächst ein ganz komischer Mensch geschrieben, auf englisch und es hatte etwas zu tun mit Handtaschen von L.Vuitton. Habe mich beim Admin. darüber beschwert.
Meine Anwältin hat geschrieben. Sie sagte, es gäbe mehrere Berechnungsmethoden. Also bei uns: von 0 bis max. 176 EUR. Weil ich aber so schon viel gelesen habe über Elternunterhalt,(hatte dann schon mal fast viereckige Augen) bin ich darüber erstaunt. Wer entscheidet dass dann letztendlich - ein Richter des Familiengerichtes? Vor wenigen Wochen war ich noch davon überzeugt, diese sog, Unbilligkeitsklage würde mich nicht erschrecken, da ich ich sehr viele Beweise und Schriftstücke habe, nunmehr habe ich gemerkt, wie mich schon die "Anfangsphase" über alle Maßen belastet. Ich verstehe da vieles nicht mehr mit diesen Berechnungen und will nur noch meine Ruhe haben. Jede 50 EUR denen zu zahlen die nichts ausgelassen haben um mein Leben zu ruinieren und ihren schönen Schein am Leben zulassen würde für mich eine wirkliche Schande oder auch altmodisch gesagt Schmach bedeuten. Ich hatte gedacht, im Forum würden mehrere mit mit darüber diskussieren wollen. DAnke dir für deine Antwort. |
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#4
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AW: Elternunterhalt + Unbilligkeit
Hallo Marlamia,
ich bin etwas irritiert bezüglich der Aussage der Anwältin. Natürlich gibt es unterschiedliche Berechnungsmethoden, aber im Allgemeinen sollte man sich in einem Bezirk beim zuständigen Gericht schon auf eine Methode geeinigt haben. Es darf doch wohl kein Lotteriespiel sein, bei dem im Extremfall zwei Nachbarn mit gleichen Rahmendaten zu unterschiedlichen Urteilen gelangen. Ich hätte eigentlich gehofft, dass ein Anwalt die in seinem Gerichtsbezirk übliche Methode kennt. Gruß Polaris |
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#5
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AW: Elternunterhalt + Unbilligkeit
Danke Polaris, sehe ich alles genauso wie du. Aber ich warte jetzt erst einmal in Ruhe ab, was nun kommt. Merkwürdig war, dass die gegnerischen Anwälte (die meiner Eltern) zunächst nur m i c h aufgefordert haben, alle meine Einkünfte offfenzulegen. Diesem Wunsch ist die Anwältin auch dann nachgekommen und gab meinen kleinen Renteneinkünfte etc. an sie. Mal sehen.
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