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#1
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Elternunterhalt - Schonvermögen bei geringem Einkommen
Hallo!
In den Gesetzestexten habe ich gelesen, dass sich das Schonvermögen anhand des tatsächlichen Einkommens berechnet. Raus gekommen ist hier, dass wer wenig verdient, weniger Schonvermögen hat. Das kommt mir irgendwie komisch vor. Jemand, der wenig verdient und einmal was geerbt oder früher gespart hat, hat doch nie wieder die Chance was zur Seite zu legen. Ist also für die Altersversorgung und mögliche besonderen Ausgaben / Notfälle auf das einmal entstandene Vermögen angewiesen. Warum soll ausgerechnet dieser Mensch weniger Schonvermögen haben dürfen als jemand, der mehr verdient und folglich Notfälle besser auffangen kann bzw. mehr Geld hat, das er für die Altersvorsorge ansparen kann? Meine erste Frage wäre, ob die von mir angeführte Argumentation irgend einen Sinn hat im Gespräch mit Behörden? (kurz gesagt: Person x verdient wenig, also braucht sie ihr Vermögen) Die zweite Frage wäre konkret: Weiß jemand wieviel Schonvermögen raus käme bei: Alleinstehende Person 1590 Euro brutto (1100 netto) Einkommen Zinserträge 200 pro Monat private Altersvorsorge in Rentenversicherungen (davon ein bisschen Riester, Rest aufgeschobene private Rente) 90.000 Ersparnisse 70.000 |
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#2
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AW: Elternunterhalt - Schonvermögen bei geringem Einkommen
Hallo,
es ist in der Tat so, dass es bei der Bemessung der Schonvermögenshöhe auf die persönlichen Einkommens und Vermögensverhältnisse des zum Elternunterhalt Herangezogenen ankommt. Auf die Frage, warum und wieso dass so ist, kann aus zeitlichen Gründen nicht näher eingegangen werden. Hierfür wird höflich um Verständnis gebeten. Hinsichtlich der im Fall der Fälle tatsächlich vom Tatrichter zugebilligten Schonvermögenshöhe wird es daher – wie bisher auch - weiterhin auf die persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse des zum Elternunterhalt Herangezogenen ankommen, wobei an dieser Stelle der Hinweis erlaubt sei, dass die Unterhaltsberechnung insgesamt und daher auch die Festlegung der Höhe des Schonvermögens in weiten Teilen von Auslegungsfragen geprägt ist. Dies ist jedoch im gesamten Unterhaltsrecht der Fall. Jeder Fall hat seine ganz eigenen Besonderheiten. Ein rein mechanisches Vorgehen anhand eines bestimmten starren, Schemas verbietet sich daher. Die Beiziehung eines in Elternunterhalt erfahrenen Fachanwalts für Familienrecht scheint empfehlenswert. Freundliche Grüsse Betroffener |
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#3
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AW: Elternunterhalt - Schonvermögen bei geringem Einkommen
Vielen Dank für die Antwort.
Kann ich daraus schließen, dass eine Argumentation wie oben beschrieben (das Einkommen ist gering also wird mehr Vermögen gebraucht für Notfälle und Alter) gegenüber Behörden nicht sinnvoll ist? Darf man das eigene Vermögen zur Aufstockung des monatlichen Einkommens bis zur Summe von 1400 Euro verwenden? Falls ja, ist es möglich den für die nächsten Jahre, zB bis Renteneintritt, hieraus benötigten Betrag, hochzurechnen und die Summe daraus dem Schonvermögen zuzurechnen, das man für die priv. Altersvorsorge hat? Über eine Reaktion würde ich mich sehr freuen. |
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#4
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AW: Elternunterhalt - Schonvermögen bei geringem Einkommen
Hallo,
wie bereits mitgeteilt, scheint die Beiziehung eines in Elternunterhalt langjährig erfahrenen Fachanwalts für Familienrecht empfehlenswert. Dieser kann sodann in Kenntnis des konkreten Sachverhalts und unter Berücksichtigung der genauen Einkommens- und Vermögensverhältnisse des zum Elternunterhalt Herangezogenen eine konkrete Berechnung aufstellen und unterbreiten. Allein mit den Sozialbehörden zu verhandeln ist erfahrungsgemäß wie ohne Dompteur in einen Löwenkäfig zu gehen. Heraus kommt immer etwas, es ist nur die Frage was... Freundliche Grüsse Betroffener |
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