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Familienrecht Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht,...

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  #1  
Alt 23.01.2006, 15:07
Roland1
Gast
 
Beiträge: n/a
Beitrag Elternunterhalt/Heimkosten für Mutter

Hallo,
meine Mutter befindet sich seit 1999 im Pflegeheim. Die Heimkosten (nach Abzug der Renten meiner Mutter) übernimmt das Sozialamt.

Die erste Unterhaltsprüfung 1999 hatte ergeben, dass ich auf Grund meiner Einkommensverhältnisse keinen Unterhalt leisten muss (schriftlicher Bescheid vom Sozialamt).

Die zweite Prüfung im Februar 2004 hatte zum Ergebnis, dass ich keinerlei Nachricht vom Sozialamt erhielt (weder einen positiven noch einen negativen Bescheid).

In der Zwischenzeit habe ich mir eine Eigentumswohnung gekauft.

Nun (mit Schreiben vom 18.01.06) verlangt das Sozialamt eine erneute Prüfung meiner Einkomensverhältnisse.

Meine Fragen:
- ist eine erneute Prüfung innerhalb eines so kurzen Zeitabstands überhaupt rechtens?
- Ich bin nach der zweiten Prüfung ohne Bescheid des Sozialamts davon ausgegangen, dass eine Unterhaltspflicht meinerseits nicht besteht und habe mir eine ETW gekauft. Ist hier der Anspruch auf Unterhalt nach 2 Jahren nicht verwirkt?
- welche Kosten können neben dem bereinigten Netto-Einkommen angesetzt werden?
- meine ETW (die ich selbst bewohne) habe ich voll finanziert. Werden diese Kosten wie eine Miete behandelt, sind diese Kosten also Bestandteil des Freibehalts, oder können diese noch einmal zusätzlich geltend gemacht werden?

Danke für schnelle Hilfe.

Viele Grüße,
Roland
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  #2  
Alt 24.01.2006, 07:47
Gina Gina ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 19.10.2005
Beiträge: 345
Gina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer Anblick
AW: Elternunterhalt/Heimkosten für Mutter

Kann es sein, dass aus dem damals erteilten Bescheid hervorgeht, dass bei Änderung der Einkommensverhältnisse eine Information an das zuständige Amt gegeben werden muss? Dann könnte es sein, dass hier eine Meldepflicht unterlassen worden ist. Die Ämter sind berechtigt und auch verpflichtet (Steuergelder) in Abständen, die sie selbst bestimmen können, die Unterhaltspflicht zu prüfen. Und vielleicht hat man Kenntnis vom Erwerb der Eigentumswohnung erhalten und prüft nun daraufhin die finanziellen Verhältnisse. Es gibt meines Wissens sogar Möglichkeiten, an das Eigentum von Amts wegen heranzugehen. Hier sollten Sie sich ggf. fachlich beraten lassen.
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