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Elternunterhalt/Ersparnisse aus dem Kindergeld
verheirates Paar legt das Kindergeld für das leibliche Kind monatlich an.
Damit soll später die Ausbildung finanziert werden.
Die Mutter des einen Elternpaares wird pflegebedürftig und die eigenen finanziellen Mittel zur Versorgung reichen nicht aus. Wird bei der Ermittlung des Unterhaltes die Spareinlage für den Sohn, die sich hauptsächlich aus der Kindergeldzahlung inkl. Zinsen zusammen setzt, herangezogen?
Wenn ja, was passiert, wenn das Konto auf den Namen des Kindes läuft und die Eltern nur als gesetzliche Vertreter eingetragen sind?
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