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| Familienrecht Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht,... |
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#1
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Hallo,
der Anwalt von A hat A mitgeteilt, dass er 5% seines Jahres-Bruttoeinkommens als private Altersvorsorge bei der Berechnung des Elternunterhalts ansetzen kann. Laut Anwalt von A gelte dies auch für die Sondertilgungen des Immobilienkredites von A. Mit der Immobilie sorgt A ja laut Anwalt vor, dass er später im Alter mietfrei wohnen könne. A stellt also jeden Monat eine gewisse Summe zurück, um einmal im Jahr eine Sondertilgung zu leisten. Nur, wie kann A gegenüber dem Sozialamt glaubhaft machen, dass er jeden Monat diese Summe zurückstellt, da A dieses Geld weder auf einem Sparkonto oder Girokonto einzahlt, sondern zu hause "im Sparstrumpf" zurückstellt? Danke für Info. |
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#2
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Hallo,
es besteht meines Erachtens nach keine Verpflichtung, dass monatlich vorgenommene Rücklagen für eine einmal im Jahr zu leistende Sondertilgung auf ein Sparkonto oder Girokonto einbezahlt werden müssen. Es dürfte also ausreichend sein, dem zuständigen Sozialamt zunächst den Einzahlungsbeleg über die getätigte Sondertilgung des Vorjahres - oder falls möglich - die des aktuellen Jahres vorzulegen. Erkennt die Behörde dies nicht an, würde ich höflich um Mitteilung der Rechtsgrundlage bitten, auf Grund derer nur der Nachweis der Rücklagenbildung über ein Sparkonto oder Girokonto anerkannt wird. Grüssle Betroffener |
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