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Familienrecht Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht,...

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  #1  
Alt 10.04.2007, 18:28
Fam. D. Fam. D. ist offline
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Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 1
Fam. D. befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Elternunterhalt

Hallo,

ich würde gerne zu folgender Situation einige Meinungen/Ratschläge hören:

Herr H. soll auf Grund wiederholten Aufgreifens seitens der Polizei (Verwirrtheit, Alterndemenz) ins Pflegeheim eingewiesen werden.

Familienstand wie folgt:
- seit ca. 25 Jahren geschieden
- zwei Söhne aus versch. Ehen
- Sohn A, verheiratet, Promotionsstudent; Ehefrau im Abschluss ihres Studiums
- Sohn B unbekannt
- Ehefrau 1 verstorben
- Ehefrau 2, verheiratet
- noch vorhanden 2 Brüder

Finanzielle Situation:
- Herr H. völlig verschuldet, kein Vermögen
- Sohn A samt Ehefrau: momentan liegt das Einkommen noch UNTER 1400€, jedoch wird sich dies ab Herbst diesen Jahres ggf. drastisch erhöhen, da Ehefrau eine gut bezahlte Stelle antreten wird, außerdem haben die beiden sich vor ein paar Wochen eine Eigentumswohnung gekauft (mittels Bausparverträgen finanziert) und der Sohn hat vor ca. 2 Jahren ein Haus von seiner Mutter überschrieben bekommen, welches vermietet ist, die Mutter hat allerdings ein Nießrecht (soll heißen, die Miete wird komplett an die Mutter überwiesen); desweiteren sind weitere Bausparverträge, Lebensversicherungen und Altersvorsorgepläne vorhanden
- Sohn B: mehr oder weniger unbekannt, vermutl. selbst arbeitslos
- Ehefrau 2: bekommt nur eine geringe Rente, Ehemann ebenfalls Rentner
- Brüder von Herr H. sehr gut verdienend

Hintergrundsgeschichte:
Die Ehe von Herr H. und Ehefrau 2 wurde geschieden, da Herr H. gewaltätig gegenüber der Ehefrau und der Mutter der Ehefrau (hat sie fast erstochen).
Unterhaltszahlungen mussten von Sohn A eingeklagt werden.
Seit mehr als 20 Jahren besteht keinerlei Kontakt zu dem Vater.

Nun meine Fragen hierzu:

1. Inwiefern ist Sohn A verpflichtet, die notwendigen Unterhaltszahlungen zu übernehmen? Momentan liegen Sohn A und Ehefrau unter dem Selbstbehalt, was ist jedoch, wenn ab Herbst die Ehefrau deutlich mehr verdient?

2. Könnte auf Grund der Vorgeschichte evt. ein Verwirken in Betracht gezogen werden?

3. Inwiefern könnten die Brüder von Herrn H. herangezogen werden?

4. Und zu guter letzt: Mit welchen Anwaltskosten hat Sohn A zu rechnen, falls er vorhat gerichtlich dagegen vorzugehen?


Vielen Dank im Vorraus...

Grüßle,
Fam. D.
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  #2  
Alt 11.04.2007, 13:24
Betroffener Betroffener ist offline
Experte
 
Registriert seit: 21.08.2006
Beiträge: 122
Betroffener wird schon bald berühmt werden
AW: Elternunterhalt

Hallo,

Informationen zu den aufgeworfenen Fragen finden Sie im Forum www.elternunterhalt.de Dies deshalb, weil die von mir zugänglich gemachten Informationen aufgrund des Umfangs in dem von Ihnen gewählten Forum nur in Teilabschnitten zugänglich gemacht werden könnten, während sie im genannten Forum an einem "Stück" zugänglich gemacht werden können.

Freundliche Grüsse
Betroffener
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