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#1
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Folgender Fall:
Vater (im Pflegeheim) hat sein Barvermögen verbraucht. Als Sohn bin ich unterhaltspflichtig - allerdings ohne jegliches Vermögen zu besitzen. Durch meine Unterhaltspflicht gegenüber meiner nicht berufstätigen Ehefrau werde ich nicht über die besagten 2.450,-- Euronen kommen. Mein Vater besitzt noch ein schuldenfreies Haus in das ich nun einziehen möchte. Kann das SA verlangen, daß trotzdem das Haus verkauft wird, obwohl ich ja bereit wäre eine angemessene Miete an meinen Vater zu zahlen? Wie verhält es sich mit eingetragenen Grundschulden zu meinen Gunsten - diese werden allerdings erst mit seinem Tode fällig!? Wäre sehr dankbar über eine ausführliche Antwort. Gibt es evtl. andere Gedanken wie man das Haus "retten" kann? Vielen Dank im voraus !! |
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#2
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Hallo Sandmann,
warum antwortet wohl niemand? Zitat:
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| Stichworte |
| elternunterhalt, haus, schonvermögen |
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