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Familienrecht Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht,...

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  #1  
Alt 14.12.2005, 10:26
sunstormer sunstormer ist offline
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Registriert seit: 14.12.2005
Beiträge: 2
sunstormer befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Unglücklich <Elternunterhalt

confused:

Moin, Moin!

Ich werde mal versuchen meine unwissenheit darzulegen, und hoffe hier ein wenig richtungsweisende Hilfe zu bekommen!?!
Ist vielleicht alles ein wenig umständlich, aber ich werde mal versuchen das ganze zu schildern!

Also,
A(männlich) und (B) weiblich sind verheiratet gewesen. Aus dieser Ehe kommt Kind C.
A ist selbständig, und hat bis zu nem gewissen Punkt gar nicht schlecht verdient!
Dann ging es finanziell rapide bergab.(ca. vor 11 Jahren).
A hat sich zu dem Zeitpunkt auf eine Affäre eingelassen, und hat seine Familie verlassen!
Die Schulden wurden dadurch leider nicht weniger und A hat für Kind C keinen Unterhalt bezahlt! Frau B ist zu dem Zeitpunkt auch leider nicht aus falschem Stolz zum Sozialamt gegangen um die Ihr zustehenden Unterhaltskosten gelten zu machen.
Im Gegenteil Frau B lebte mit Kind C am absoluten Existenzminimum und hat monatlich auch noch die gemeinsam gemachten Schulden allein abgestottert.(Die stottert Frau B noch heute ab)
Vor ca. 3 oder 4 Jahren hat Frau B sich dann endlich von Herrn A scheiden lassen.
Allerdings sind die Schulden des Herrn A nicht weniger geworden und Ihm wurden sämtliche Sachen wie Lebensversicherung etc. gefändet.
Herr A hat auch keine Rentenversicherung und ist in keiner Krankenkasse!
Nichts dergleichen und Herr A hat eigentlich nur noch 5 Jahre bis zum normalen Rentenalter.
Herr A hat noch zusätzlich ne nette Summe ans Finanzamt zu richten von vor ca. 10 Jahren die jetzt gefordert wird.
Das eigentlich Problem ist jetzt was passiert mit Kind C
Kind C hat zwar kein gutes Verhätnis zu Herrn A, aber man trifft sich regelmässig, ohne das von Herrn A in irgendeiner Weise über solche Dinge gesprochen wird.
Kind C hatte als von Herrn A das Auto einen Totalschaden erlitt Herrn A sein erstes Auto leihweise gegeben, welches Herr A in die ewigen Jagdgründe schickte.Auch wurde das Sparkonto von Kind C von den Eltern dazu benutzt als Kind C noch nicht volljärig war um einen Umzug von A+B zu bezahlen, wovon Kind C nichts wieder bekam.
Kind C hat mittlerweile einen gut gefestigten Job, mit ner Vorraussichtlich guten Gehaltsentwicklung in den nächsten 3 Jahren!
Kind C hat vorletztes Jahr ein Grundstück gekauft und letztes Jahr auch dort gebaut!
Kind C hat auch eine Freundin die er gerne irgendwann heiraten würde,und in dem Haus von Kind C lebt seit nicht ganz nem Jahr, doch wie siehts nun aus mit der Unterhaltspflicht? Kind C hat die kosten für das Haus, für nen KFZ-Kredit, und hat präventiv dafür gesorgt das dass Konto nicht im schwarzen Bereich steht unterm Strich.
Vorhanden ist auch eine Kapitalbildende Lebensversicherung und 1 Bausparvertrag der zum sparen besteht!
In wie fern wird Kind C verpflichtet Unterhalt für Herrn A zu bezahlen???
Besteht zum Beispiel die möglichkeit wenn Frau B eine Gleichgeschlechtliche Ehe eingeht sich adoptieren zu lassen und der Unterhaltspflicht zu entgehen???

Es wäre nett wenn jemand darauf antworten kann denn ich habe nicht die geringste Ahnung wie man damit umgeht!?!?
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  #2  
Alt 15.12.2005, 08:44
Gina Gina ist offline
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Registriert seit: 19.10.2005
Beiträge: 345
Gina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer Anblick
AW: <Elternunterhalt

Rechtliche Auskünfte sind verboten in diesem Forum. Kind C könnte doch zu einem Anwalt gehen und sich dort beraten lassen. Denn hier wird leider auf eine doch rechtlich gefasste Antwort gewartet.
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  #3  
Alt 15.12.2005, 11:58
sunstormer sunstormer ist offline
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Registriert seit: 14.12.2005
Beiträge: 2
sunstormer befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: <Elternunterhalt

Und wenn man das rechtliche mal aussen Vor lässt,
wie würdet Ihr damit Moralisch umgehen???
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  #4  
Alt 19.12.2005, 11:18
Gina Gina ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 19.10.2005
Beiträge: 345
Gina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer Anblick
AW: <Elternunterhalt

Hier geht es wohl weniger um Moral als vielmehr darum, was Kind C leisten muss. Und da ist nun mal das Sozialgesetzbuch vor und wird vermutlich auf Kind C zurückgreifen, wenn es hier um Leistungen geht. Es ist nun mal leider so, dass man sowohl als Eltern vielfach für die Kinder aufkommen muss, auch wenn diese keine Lust auf Arbeit verspüren (was Eltern sicherlich auch nicht gut finden), als dass man wohl auch als Kinder für die Eltern aufkommen muss, wenn hier Not am Mann ist. Aber vielleicht kann sich hier das Kind C doch mal von einem Fachanwalt für Familienrecht usw. beraten lassen.
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  #5  
Alt 06.01.2006, 08:42
Udo Udo ist offline
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Registriert seit: 05.01.2006
Beiträge: 7
Udo befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: <Elternunterhalt

Hallo Sunstormer,

<Besteht zum Beispiel die möglichkeit wenn Frau B eine Gleichgeschlechtliche Ehe eingeht sich adoptieren zu lassen und der Unterhaltspflicht zu entgehen???> Nein, nur wenn sie unterhaltspflichtig gegenüber ihrer Partnerin ist.
zu Kind C, an eigengenutzte Immobilien kann das Sozialamt nicht ran, ebenso an Lebensversicherung, die im Alter ausgezahlt werden. Weiterhin gibt es einen Eigenbehalt von 1.100€ pro Monat pro Person, davon kann man die Schuldzinsen abziehen.

gruß Udo
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