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#1
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hallo,
ich habe eine frage, wäre schön wenn sie mir jemand beantworten könnte: meine mutter bezieht seit jahren sozialhilfe, da sie auf dem arbeitsmarkt (scheinbar) nicht vermittelbar ist. mein nettoeinkommen liegt um den derzeitigen selbstbehalt, auch habe ich ein nur geringes barvermögen, bislang wurde ich noch nicht zu unterhaltszahlungen herangezogen, da ich - wie geschildert - unter den selbstbehalt liege. kann man es mir verwehren, dass ich mir ein (angemessenes) eigenheim finanziere? zählt dies als altersvorsorge? oder kann man mir dieses wieder "wegnehmen" weil ich grundsätzlich unterhaltsverpflichtet bin, auch wenn ich derzeit immer noch unter dem selbstbehalt verdiene? für eure ratschläge / infos wäre ich sehr dankbar! |
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#2
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AW: Elternunterhalt
Hallo Tina,
kauf dir eine ETW da kann das Sozialamt nicht ran, denn das ist deine Altersvorsorge. An Geldmittel über 150.00€ kann ebenfalls das Sozialamt ran. Ich bin heute neu im Forum, Startschwierigkeiten gruß Udo |
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#3
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An ein Eigenheim kann das Soz.amt nicht ran. das BVerfG hat letztes Jahr auch so entschieden, Du bist da auf jeden Fall auf der sicheren Seite!
mfg Heike |
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