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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 01.04.2008, 08:37
Iconoclast7x3 Iconoclast7x3 ist offline
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Registriert seit: 01.04.2008
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Iconoclast7x3 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Einverständnis des Nachbarn nötig?

Folgender hypothetischer Fall sei zu betrachten:

Eigentümer D. und Eigentümer S. haben innerhalb der letzten 2 Jahre in einem Neubaugebiet gebaut und teilen sich eine Grundstücksgrenze. Für das Bebauungsgebiet existiert ein Bebauungsplan. Die Erschließung des Baugebietes ist bereits erfolgt, jedoch ist die endgültige Straße noch nicht gebaut worden (bis jetzt existiert nur eine Baustraße).

Aufgrund unklarer Auskunftslage seitens des zuständigen Bauamtes hat Eigentümer D. das eigene Haus ca. 10-20cm unterhalb der zu erwartenden endgültigen Straßenhöhe errichtet.

Eigentümer S. hat das eigene Grundstück hingegen ca. 40-50 cm über das zu erwartende endgültige Straßenniveau angehoben und das Grundstück zur Seite von D. mit s.g. L-Steinen abgestützt. Die Anhebung des Grundstücks war über die angegebenen endgültigen Höhen und Bauansichten im eingereichten Bauantrag klar zu sehen.

Der Bebauungsplan sagt über das Aufschütten/Anheben von Grundstücken nichts aus.

Eigentümer D. behauptet nun, dass S. für das Anheben des Grundstücks das Einverständnis von D. hätte einholen müssen und ggf. sogar einen gesonderten Bauantrag hätte stellen müssen.

Frage 1: Welche gesetzliche Grundlage ist hier zu berücksichtigen?

Frage 2: Hätte Eigentümer S. des Einverständnis von D. einholen müssen?

Frage 3: Hätte Eigentümer S. einen Bauantrag bzgl. der Anhebung/Aufschüttung einreichen müssen obwohl dies bereits im Bauantrag einzusehen war?

Besten Dank für jede Antwort!
Iconoclast7x3
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  #2  
Alt 06.04.2008, 16:38
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.871
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Einverständnis des Nachbarn nötig?

Wenn in dem Bebauungsplan, der Bauordnung, die Ortssatzung und das Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes nichts aussagt, dann muss auch kein Antrag gestellt werden. Derjenige der das Niveau verändert hat ein Abrutschen zu verhindern, was hier wohl geschehen ist. Durch die Veränderungen darf natürlich kein Wasser abgeleitet werden.
Eine Frage beim Nachbarn, auf was er diese Behauptung stützt oder direkt beim Bauamt kann nichts schaden!
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