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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 21.03.2007, 22:48
Baumeister Baumeister ist offline
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Registriert seit: 14.03.2007
Beiträge: 3
Baumeister befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Einspruch Bauvorbescheid

A erlangt Kenntnis von Plänen eines Bauvorhabens. Diese Pläne werden verworfen, der Eigentümer baut nicht. Es kann nicht ernsthaft davon ausgegangen werden, daß das Vorhaben noch einmal realisiert wird.
Drei Jahre später ergeben sich doch wieder konkrete Pläne mit neuem Eigentümer. Kann A immer noch Einspruch erheben gegen den alten Plan?
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  #2  
Alt 22.03.2007, 11:00
Gina Gina ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 19.10.2005
Beiträge: 345
Gina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer Anblick
AW: Einspruch Bauvorbescheid

Nein, gegen die alten Pläne kann kein Rechtsmittel eingelegt werden. Es wäre jetzt wichtig zu wissen, ob es a) durch den neuen Eigentümer ein Bauantrag gestellt wurde oder b) der neue Eigentümer einen Bauvorantrag gestellt hat um prüfen zu lassen, ob die Genehmigungspflicht noch gegeben ist. Sie können in einem frühen Stadium nur beim zuständigen Bauaufsichtsamt den Antrag gem. § 72 auf Nachbarbeteiligung stellen, so dass Sie über das Vorhaben informiert werden (mit Einsichtsmöglichkeit in die Unterlagen). Dann können Sie im Vorfeld Ihre Bedenken geltend machen oder bei Bescheidung das Rechtsmittel (Widerspruch) einlegen. Ob Ihrem Widerspruch stattgegeben wird, entscheidet in erster Instanz die zuständige Bauaufsicht bzw. gibt dieses an die Fachaufsicht weiter. Sollte auch hier der Widerspuch nicht anerkannt werden,bleibt nur die Klage beim verwaltungsgericht.
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