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| Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,... |
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#1
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Einsichtnahme in Gutachten der Stadt
Hallo,
hat jemand Erfahrung mit der Frage: kann man als Bürger eine Einsichtnahme in ein Bodengutachten (technische Erkundung) vornehmen, das eine Gemeinde zur Untersuchung eines Baugrundes in Auftrag gegeben hatte? Geht dies im Rahmen der öffentlichen Auslegung, wenn hier auf das Gutachten Bezug genommen wird? Ein öffentliches Interesse liegt sicher vor, weil dies ein ehemaliges Deponiegelände ist. Oder können dies nur die "Betroffenen" ? (Eigentümer, direkte Nachbarn, Käufer, etc.) Danke + Gruß Bernd |
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#2
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AW: Einsichtnahme in Gutachten der Stadt
Gemäß § 4 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) wird Grundeigentümern, deren Bevollmächtigten auf Antrag Gutachteneinsicht zu vorliegenden Gutachten gewährt.
Üblicherweise hat die Bodenschutzbehörde ein Antragsformular in der auch die berechtigten Gründe vorgetragen werden müssen. Die Einsicht ist eigentlich kostenfrei. |
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| Stichworte |
| baugrundstück, einsichtnahme, gutachten |
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