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  #1  
Alt 01.08.2006, 16:24
Beagle Beagle ist offline
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Registriert seit: 01.08.2006
Beiträge: 2
Beagle befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Einsicht Stuererklärung

Die Ex-Frau muss an ihren Ex-Mann den steuerlichen Nachteil, der sich aus der der Anlage U bei der Steuererklärung ergibt, ausgleichen.
Hat sie dass Recht den Steuerbescheid einzusehen, oder muss sie das Testat des Steuerberaters ihres Mannes akzeptieren. Hintergrund: Der Ex-Mann ist wieder verheiratet und würde mit Aushändigung des Steuerbescheides auch die Daten seiner jetzigen Frau seiner Ex-Frau preisgeben.
Die Ex-Frau besteht darauf, dass sie und nur sie den Steuerbescheid prüft und nicht ihr Steuerberater.
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