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#1
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Einkommensteuer,prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Abgeordnetenbezüge
Wem ist bekannt, ob sich in u.g. Sache bereits etwas getan hat!?
Besteht bereits ein Urteil??? geht es damit weiter oder was??? Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Abgeordnetenbezüge in den Verfahren beim Bundesfinanzhof (Az. VI R 63/04) und beim Finanzgericht Münster (Az.10 K 2114/04 E). zum besseren Verständnis folgende Hintergrundinfo: Schreiben der Bundessteuerberaterkammer vom 21.02.2005 Vor verschiedenen Finanzgerichten sind Klagen eingereicht worden, in denen die Kläger unter Hinweis auf die steuerfreie Aufwandspauschale von Bundestagsabgeordneten begehren, bei ihren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ca. 30 v.H. ihrer Gesamtbezüge steuerfrei zu stellen. Gegen zwei dieser zunächst abschlägig beschiedenen Verfahren hat der Bundesfinanzhof Revision zugelassen, die auch jeweils eingelegt worden ist (Az. VI R 63/04, Vorinstanz FG Baden-Württemberg vom 10. April 2003, 14 K 14/02; Az. VI R 81/04, Vorinstanz Hessisches FG vom 14. Juni 2004, 5 K 1500/04). Es ist jeweils zu entscheiden, ob eine Verletzung des Gleichheitssatzes darin liegt, dass ein „normaler“ Steuerpflichtiger für eine Steuerfreistellung seiner Einkünfte den Nachweis sämtlicher beruflicher Aufwendungen erbringen muss, während einem Abgeordneten des Deutschen Bundestages eine Aufwands-/Kostenpauschale in Höhe von ca. 30 v.H. seiner Gesamtbezüge ohne Einzelnachweis der berufsbedingten Aufwendungen steuerfrei gewährt wird. Solange die Finanzverwaltung die Einkommensteuer insoweit nicht vorläufig nach § 165 AO festsetzt, bietet nur ein Einspruch gegen jeden Einkommensteuerbescheid die Möglichkeit, die Fälle offen zu halten und so eventuelle spätere Haftungsansprüche zu vermeiden. Der Einspruch kann gemäß § 363 Abs. 2 AO auf die oben genannten Verfahren gestützt und es kann ein Ruhen des Verfahren beantragt werden. Gruß Rösi |
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#2
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AW: Einkommensteuer,prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Abgeordnetenbezüge
hi,
es ist noch nicht entschieden liebe grüsse lara |
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#3
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AW: Einkommensteuer,prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Abgeordnetenbezüge
Hallo zusammen,
Rösi`s Anfrage ist nunmehr bereits über 1 Jahr her. Kann jemand kurz antworten, ob vielleicht zwischenzeitlich etwas entschieden worden ist? Mausi |
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#4
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AW: Einkommensteuer,prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Abgeordnetenbezüge
hi,
nein, es wurde noch nicht entschieden. liebe grüsse lara |
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#5
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AW: Einkommensteuer,prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Abgeordnetenbezüge
Hallo,
nachdem in dieser Angelegenheit schon viele Jahre ins Land gezogen sind, würde mich einmal interessieren, ob sich da schon etwas getan hat. |
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#6
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AW: Einkommensteuer,prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Abgeordnetenbezüge
hi,
nein noch immer nicht entschieden, also weiter warten. liebe grüsse lara |