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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 02.08.2010, 15:34
Rene2222 Rene2222 ist offline
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Rene2222 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Eingetragenes Geh und Fahrtrecht übertragbar

Hallo,
kann mir jemand auf folgende frage eine antwort geben.
Ist ein Geh und Fahrtrecht mit dem Wortlaut ; Herr...bewilligt dem jeweiligen Eigentümer von Flurnummer...ein Geh und Fahrtrecht; auf jeden übertragbar.
In der Bewilligungsurkunde steht ja nur der Eigentümer, nicht sein Echtsnachfolger oder Mieter oder ähnliches. Wenn das Haus des Inhabers des Geh und Fahrtrechtes vermietet ist kann dann auch der Besuch immer dorthin fahren?
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  #2  
Alt 02.08.2010, 20:04
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Eingetragenes Geh und Fahrtrecht übertragbar

Zitat:
Zitat von Rene2222
Herr...bewilligt dem jeweiligen Eigentümer von Flurnummer...ein Geh und Fahrtrecht; auf jeden übertragbar.
Wurde das Thema nicht schon ausführlich behandelt?
Es spielt keine Rolle wer Eigentümer ist. Die Grunddienstbarkeit betrifft einem dienendes Grundstück und einem herrschendem Grundstück.
Selbstverständlich kann der Eigentümer, der Mieter und seine Besucher das Grundstück überqueren. Wie sollen diese sonst auf das Grundstück kommen?

Wer auf dem Grundstück wohnt kann das Recht für sich und seine Besucher in Anspruch nehmen.

Zitat:
Zitat von Rene2222
kann dann auch der Besuch immer dorthin fahren?
Auch das Thema Besucher wurde ausführlich geschildert!
http://www.recht1.de/forum/geh-fahrtrecht-4401.html

A kann das gelegentliche Überfahren durch Besucher nicht ganz unterbinden.
Besucher haben nicht über das Grundstück von A zum Grundstück B mit dem Pkw zu fahren wenn auf der öffentlichen Straße, in der Nähe, Parkmöglichkeiten sind!
Hier gibt es die Ausnahme, wenn es unzumutbar ist, wie z. B. etwas Unhandliches zu transportieren. Ein Werkzeugkoffer ist nicht unhandlich. Siehe http://www.finanztip.de/recht/immobilien/ur23p00030.htm
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Wahrsager
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  #3  
Alt 02.08.2010, 20:59
Rene2222 Rene2222 ist offline
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Rene2222 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Eingetragenes Geh und Fahrtrecht übertragbar

Das ist richtig, um ein Fahrtrecht auf eine andere person übertragen zu können müsste dieser doch aber das Fahrtrecht nutzen können. Wenn Der auf den das Fahrtrecht übertragen werden soll aber kein Fahrzeug hat, auch für nichts eine Fahrerlaubnis ist mit der übertragung aber kein nutzen für den Mieter ( auf den soll das übertragen sein). Die Frage stellt sich deshalb nochmals da ich von einem Anwalt und einem Imobilienfachwirt unterschiedliche Auskünfte bekommen habe.
Wenn ein Recht übertragen wird verzichtet dann der der es überträgt nicht selbst für diese zeit auf sein Recht. Eine erweiterung darf ja nicht stattfinden?
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  #4  
Alt 02.08.2010, 21:04
Rene2222 Rene2222 ist offline
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Rene2222 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Eingetragenes Geh und Fahrtrecht übertragbar

Noch eines als ergänzung, der weg über das Geh und Fahrtrecht ist nicht die einzige möglichkeit zum Haus und Garten zu gelangen, dies geht auch ohne probleme von der öffentlichen straße
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  #5  
Alt 02.08.2010, 22:42
Deichgraf Deichgraf ist offline
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Deichgraf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Eingetragenes Geh und Fahrtrecht übertragbar

Irgendwie scheinst Du ein Großes Problem mit dem Mieter, bzw. Nutzungsrecht zu haben.

Ist wie schon geschrieben ähnlich wie bei mir, nur das ich der untere Besitzer und Nutzer des Weges bin, und der Besitzer des Weges erst letztes Jahr das Haus mit Grundstück gekauft hat, und nun Amok läuft, das er da nicht rauskommt, aus dem geh und Fahrtrecht, was Ihm übrigens der Notar schon beim VK Deutlich erklärt und gesagt hat, ob er wirklich das Haus mit dem Manko geh und Fahrrecht kaufen will.....

Neulichs erst, als ich mir Kabelfernsehen hab runterlegenlassen, was ist er ausgeflippt, Kabel kommt wieder raus, Polizei, Staatsanwalt Zeter und Mordio, keiner hats gestoppt, alle haben Ihm gesagt, kann er sich wenden wie ein Aal, ich darf das, sogar ohne es anzukündigen.(da ich alleiniger Nutzer des Weges bin)

Immerhin ist es, wie schon geschrieben baulich wirklich nur ein Weg, und Du solltest Dir evtl. Gedanken darüber machen, wie Du den Weg auch so baulich abtrennen kannst, das es eben nur ein Weg für den Mieter ist.(Also Zaun, Lamellen,Hecke etc.) So das Du davon nix mitbekommst.....
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  #6  
Alt 03.08.2010, 10:19
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Eingetragenes Geh und Fahrtrecht übertragbar

Zitat:
Zitat von Rene2222
Das ist richtig, um ein Fahrtrecht auf eine andere person übertragen zu können müsste dieser doch aber das Fahrtrecht nutzen können. Wenn Der auf den das Fahrtrecht übertragen werden soll aber kein Fahrzeug hat, auch für nichts eine Fahrerlaubnis ist mit der übertragung aber kein nutzen für den Mieter ( auf den soll das übertragen sein). Die Frage stellt sich deshalb nochmals da ich von einem Anwalt und einem Imobilienfachwirt unterschiedliche Auskünfte bekommen habe.
Wenn ein Recht übertragen wird verzichtet dann der der es überträgt nicht selbst für diese zeit auf sein Recht. Eine erweiterung darf ja nicht stattfinden?
Nein, bitte unterscheiden, es ist eine Grunddienstbarkeit die am dienenden Grundstück hängt und immer der Grundstückseigentümer nutzen kann, dies für seine Mieter und Besucher.

Wenn diese Grunddienstbarkeit eine persönliche ist, also für Herrn Rene2222, dann gilt diese solange, wie Rene2222 Eigentümer ist. Verkauft Rene2222 die Immobilie, so hat der neue Eigentümer nicht das Recht.

Das Geh- und Fahrrecht bleibt als Grunddienstbarkeit bestehen, bis der Eigentümer des herrschenden Grundstücks es aus dem Grundbuch löschen lässt. Auch wenn jetzt kein Pkw mehr vorhanden ist.

(Es gibt noch nach BGB eine Möglichkeit, dass es verwirkt.)

Anders sieht es bei einer Baulast aus, die entfällt wenn sie nicht mehr benötigt wird. Hier entscheidet das Bauamt nach den Kriterien des Herrschenden.
(Beides sollten Sie sich von Ihrem RA erklären lassen)

Zitat:
Zitat von Deichgraf
Neulichs erst, als ich mir Kabelfernsehen hab runterlegenlassen, was ist er ausgeflippt, Kabel kommt wieder raus
Sie schreiben von einem Wegerecht und kein Leitungsrecht.
Wenn kein Leitungsrecht besteht, ist der Nachbar zu Recht ausgeflippt!
Es gibt Antennen, die den Zweck auch erfüllen.
Sie sind zwar alleiniger Nutzer aber nicht Eigentümer des Weges! Es hat somit eine Information rechtzeitig vorher stattzufinden.
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  #7  
Alt 03.08.2010, 14:38
Deichgraf Deichgraf ist offline
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Deichgraf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Eingetragenes Geh und Fahrtrecht übertragbar

Hab ich,Leitungsrecht,Fahrrecht etc. alles Schwarz auf Weiss.
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  #8  
Alt 03.08.2010, 17:59
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Eingetragenes Geh und Fahrtrecht übertragbar

Zitat:
Zitat von Deichgraf Beitrag anzeigen
Hab ich,Leitungsrecht,Fahrrecht etc. alles Schwarz auf Weiss.
Dann haben Sie es vorher rechtzeitig anzuzeigen was gemacht werden soll!
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  #9  
Alt 04.08.2010, 08:41
Rene2222 Rene2222 ist offline
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Rene2222 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Eingetragenes Geh und Fahrtrecht übertragbar

um eines einmal klarzustellen, ich habe kein problem wenn über mein Grundstück ein Geh und Fahrtrecht läuft, dies weiß man ja vor dem Kauf eines Hauses. Ich habe ein problem damit wenn der Inhaber des Geh und Fahrtrechtes glaubt das mit der Eintragung des Geh und Fahrtrechtes das ganze Grundstück ihm gehört bzw. er dort überall ein Nutzungsrecht hat.
Mit der Bewilligung des Geh und Fahrtrechtes hat der Inhaber des Geh und Fahrtrechtes ja auch dem § 1020 BGB und das er und die Nutzer der Grunddienstbarkeit sich an diesen halten zugestimmt. Es kann nicht sein das ein Tor so gegen die Hauswand´geschlagen wird das auf dauer diese dadurch schaden nimmt, es wird in einer Geschwindigkeit durchgefahren die mit Schrittgeschwindigkeit nichts zu tun hat, es wird Beleidigt, bedroht usw.
Wenn man etwas sagt dann heißt es nur das man mache was man will und Gesetze interessieren nicht.
Es gibt einen Vergleich, auch der ist nicht das Papier wert auf dem er gedruckt ist.
Von anfang an haben wir versucht auf die Bedürfnisse des Wegeberechtigten einzugehen, wann das Tor zu sein soll usw. aber er wollte keine absprachen egal bei was. Wir haben nie das Geh und Fahrtrecht nur einen cm eingeschränkt, es wird immer darauf geachtet das der weg frei ist ( wenn ein Handwerker kommt kann es bei schweren sachen sein das er 3min. dort steht).
Man muss sich aber doch nicht alles gefallen lassen nur weil jemand ein Überquerungsrecht hat, oder?
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  #10  
Alt 04.08.2010, 09:49
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AW: Eingetragenes Geh und Fahrtrecht übertragbar

Zitat:
Zitat von Rene2222
Man muss sich aber doch nicht alles gefallen lassen nur weil jemand ein Überquerungsrecht hat, oder?
Nein!

Gehen Sie zum RA der soll es durchsetzen. Wenn Sie im Recht sind, trägt der Gegner die Prozesskosten.
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