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| Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,... |
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#1
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Hallo !!
Es ist ja so, daß eine Einfriedung im Innenbereich das Nachbarschaftsrecht betrifft. A besitzt jedoch ein Grundstück im Außenbereich, welches eingezäunt werden soll. Im Außenbereich ist eine Einzäunung jedoch nur mit Priviligierung möglich. Wie verhält es sich jedoch wenn das Grundstück von A ausschließlich an Grundstücke im Innenbereich grenzt ? Würde mich freuen hierzu was zu erfahren. Danke. DG |
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#2
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AW: Einfriedung zw. Innen- und Außenbereich
Wenn es sich wie hier offensichtlich um einen Grenzbereich zwischen Innen- und Außenbereich handelt, können Sie lediglich bei Ihrem örtlichen Bauamt nachfragen, welches Recht hier anwendbar ist. Fragen Sie gleichzeitig nach, ob Sie für Ihr Grundstück unter Umständen einen Befreiungsantrag stellen können und somit eine Privilegierung erhalten. Geprüft werden müsste unter Umständen auch, ob es eine örtliche Satzung oder einen Bebauungsplan für den Grenzbereich zum Innenbereich gibt, der ja offensichtlich unmittelbar an Ihr Grundstück grenzt.
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