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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 12.09.2011, 08:10
misi misi ist offline
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Registriert seit: 30.08.2011
Beiträge: 2
misi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Einfriedung parallel zur bestehenden

Ein Grundstück grenzt an einen Friedhof (Gemeindeeigentum) und ist durch einen Maschendrahtzaun eingefriedet. Der Zaun hat an einer Stelle ein Tor, damit die Pflege des Zaunes von außen (Zugang) möglich ist. Die Nutzung des Tores als Zugang zum Friedhof wird seit Jahrzehnten von der Gemeinde geduldet (Gewohnheitsrecht).
Nun hat die Gemeinde im Abstand von ca. 20 cm zu dem bestehende Zaun einen Wildschutzzaun (1.80 m hoch) um das Friedhofsgelände herum errichtet und dabei das vorhandene Tor in meinem Zaun zugebaut.
Die Gemeinde ist zwar bereit, ein Tor in den Wildschutzzaun an der Stelle des vorhandenen Tores einzubauen, jedoch auf Kosten des Grundstückseigentümers. Ohne dieses Tor ist die Pflege der Zaunanlage von außen (Beseitigung von Unkraut usw.) nicht möglich.
Muss nicht die Gemeinde im Rahmen des Nachbarschaftsrechtes als Verursacher die Kosten des Tores tragen?
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  #2  
Alt 12.09.2011, 10:57
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.871
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Einfriedung parallel zur bestehenden

Zu klären ist, wessen Einfriedung ist es.
Ein Friedhof ist keine Straße, kein öffentlicher Park.
Der Friedhof ist ein bebautes Grundstück, mit Kapelle und Nebengebäuden.
Es könnte das Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes greifen.
Dort, wenn vorhanden, wird der Eigentümer der Einfriedung bestimmt. Unwichtig ist, wer diese Einfriedung mal errichtet hat.
Der Eigentümer der Einfriedung pflegt die Einfriedung.

Gegen einen Wildschutzzaun gibt es keine Einwände!

Ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht um ein fremdes Grundstück zu betreten.

Das Unkraut wächst nicht auf Ihrem Grundstück und deshalb haben Sie es nicht zu entfernen.
Außer Sie haben die Erlaubnis vom Grundstückseigentümer, hier die Gemeinde.

Die Gemeinde muss keinen Zugang zum Grundstück einräumen. Wenn die Gemeinde den Zutritt gestattet, dann tragen Sie die Kosten für den Umbau. Es hat mit dem Nachbarschaftsrecht nichts zu tun.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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  #3  
Alt 18.09.2011, 13:47
misi misi ist offline
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Registriert seit: 30.08.2011
Beiträge: 2
misi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Einfriedung parallel zur bestehenden

Eigentümer der Einfriedung ist die Gemeinde.
Es geht nicht darum, ob auf dem Grundstück der Gemeinde Unkraut wächst, sondern dass dieses Unkraut auch in meinen Garten reinwächst. Wenn ich keinen Zugang zur Aussenseite meiner Einfriedung habe, kann ich es nicht beseitigen.
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  #4  
Alt 18.09.2011, 16:24
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.871
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AW: Einfriedung parallel zur bestehenden

Wie aufgezeigt, das Nachbargrundstück kann nur betreten werden, wenn der Nachbar es genehmigt.
Ansonsten ist am Zaun Schluss, egal was dahinter wächst.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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Stichworte
einfriedung, tor


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