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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 11.03.2010, 18:29
rosaline rosaline ist offline
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Registriert seit: 04.02.2009
Beiträge: 26
rosaline befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Einfriedung an Nachbarsgrenze

Der Nachbar verlangt eine blick- und griffdichte sowie Geräusch mindernde Einfriedung.
Blickdicht, damit ich nichts sehen kann, obwohl man vom Fenster alles sehen könnte. Ich werde immer mehr vom Nachbar ungesetzmäßig zugepflanzt.
Griffdicht, damit das Kleinkind nicht durch den Zaun greifen kann. Der vorhande Zaun ist absolut hundesicher.

Geräuschmindernd, damit ich zu laut Gesprochenes nicht hören kann, weil ich einmal auf einen mich gemünzten Satz geantwortet habe.
Außerdem wollen sie meine Hunde nicht hören, die nicht mehr als gesetzlich erlaubt bellen.

Hat der Nachbar irgendwelche Chancen, einen Punkt durchzusetzen?
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  #2  
Alt 11.03.2010, 19:45
Wahrsager Wahrsager ist gerade online
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.182
Wahrsager wird schon bald berühmt werden
AW: Einfriedung an Nachbarsgrenze

Es sollte ins Nachbarschaftsrecht Ihres Bundeslandes nachgelesen werden, wer für die Einfriedung zuständig ist.
Der oder die errichten die Einfriedung wie sie dort vorgegeben ist.
Es kann auch in der Ortssatzung eine ortsübliche Einfriedung vorgegeben werden.

Oft wird ein 1,25 m hoher Zaun aus Maschendraht gefordert, wenn sich die Nachbarn streiten.
Mehr kann nicht gefordert werden.

Ob Sichtschutzelemente erlaubt sind, kann beim Bauamt nachgefragt werden.

Sichtschutzelemente entlang der Grundstücksgrenze, wenn eine Einfriedung besteht, ist nicht erlaubt. Hier gibt es ein Urteil.

Es muss nicht abweichend vom Nachbarschaftsrecht eine Einfriedung erstellt werden.

Der Nachbar kann auf seinem Grundstück Pflanzen setzen, wenn er sich an den Pflanzabstand des Nachbarschaftsrecht orientiert.
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