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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 07.07.2006, 10:20
ginavo ginavo ist offline
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Registriert seit: 04.07.2006
Beiträge: 3
ginavo befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Einfriedung, Grenzmauer, etc.

Hallo!

Es gibt einen Eigentümer A. Dieser besitzt ein Reihenmittelhaus. Der Komplex besteht aus insgesamt sechs Reihenhäusern. Besonderheit hier: Die Reihenhäuser sind versetzt gebaut. Vorversetzt/Rückversetzt. Das führt dazu, dass die Terasse des Eigentümers A von beiden Seiten von den Seitenmauern der beiden Nachbarreihenhäuser eingegrenzt wird. Dies selbst ist aber nicht das Problem, bietet diese "Eingrenzung" ja schon ein Stück Sichtschutz. Nun das erste Problem. Der Nachbar B ist ein ""netter" 88-jähriger Herr. Der grundsätzlich nicht kommunikativ ist. Also ein ruhiges, sachliches Gespräch nicht zu führen ist. Eigentümer A wollte jetzt seine Terasse dadurch verschönern, dass er an dieser Rückwand des B einen Kerzenhalter anbringen wollte. Dies wurde ihm unter Androhung einer Klage durch B (ist ja schließlich seine Wand) strikt untersagt. Naja, soweit rechtlich wohl O.k. Diese besagte Wand (dies soll von A keine Retourkutsche werden) ist allerdings mit Rissen übersäht und die Anstrichfarbe blättert in Teilen bereits ab. Hat A einen Anspruch, dass B diese Wand restauriert? (Eigentum verpflichtet lt. Grundgesetz schließlich) Hat A mitspracherecht oder könnte B aus Gehässigkeit - er sieht diese Rückwand ja gar nicht - diese Lila-Getupft streichen? Dies erstmal als Diskussionsthema zur Streitigkeit zw. Eigentümer A und B. Weitere werden wohl folgen. Viel Spaß bei der Diskussion! Ich freue mich auf eine rege Teilnahme.

Herzliche Grüße

Ginavo
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  #2  
Alt 07.07.2006, 11:17
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.871
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Einfriedung, Grenzmauer, etc.

Wenn es Nachbars Wand ist, dann ist es in allen Fällen ein Eingriff in Nachbars Eigentum. Weder Haken noch anstreichen ist erlaubt.
Wenn der Nachbar nichts macht, dann bleibt es so.
Sie können ja vor dieser Wand ein Rankgitter setzen, aber nicht an Nachbars Wand befestigen, und dort beranken lassen.
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  #3  
Alt 07.07.2006, 12:21
ginavo ginavo ist offline
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Registriert seit: 04.07.2006
Beiträge: 3
ginavo befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Einfriedung, Grenzmauer, etc.

Danke an Wahrsager!

Was ist denn mit dem ehrbaren Grundsatz "Eigentum verpflichtet?" Íst es wirklich zumutbar, dass Eigentümer A auf seiner Terasse sitzt und auf eine marode Nachbarwand 5m lang ca. 7m hoch schauen muss, die diese Terasse eingrenzt? Und man kann nichts dagegen tun??
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  #4  
Alt 07.07.2006, 16:14
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Einfriedung, Grenzmauer, etc.

Mit dem Nachbar sprechen, ob Sie die Wand streichen können! Man kann nicht Nachbars EIgentum verändern. Selbst etwas errichten, aber nicht an Nachbars Wand befestigen!
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