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Einfriedung-Grenzmauer??
Hallo, meine Frage:
vor ca.50 Jahren wurde gemeinsam Nachbar A und Nachbar B wegen Hühnerhaltung eine Mauer zwischen den Grundstücken errichtet. Nachbar A hat sie errichtet, sollte Geld für bekommen aber nie geschehen, um das Geld geht es aber nicht. Das Haus von Nachbar B wurde altershalber verkauft. Ist das jetzt eine Einfriedung?? Ist das jetzt von beiden Nachbarn, also auch von dem neuen Eigentümer zu unterhalten, jeder für eine Seite der Mauer?? Dieser neue Eigentümer wohnt schon mittlerweile 11 Jahre in dem Haus, bis jetzt nie Ansprüche gestellt. Jetzt sollen Nachbar A Nachbar B seine Seite sanieren. Danke für eine Antwort susichen |
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#2
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AW: Einfriedung-Grenzmauer??
Das mit dem Geld ist verjährt!
Was die ehemaligen Nachbarn vereinbart haben, gilt nur zwischen diesen, wenn keine rechtliche Absicherung besteht. Es ist eine Einfriedung. Einfriedungen sind im Nachbarschaftsrecht ihres Bundeslands geregelt. Besteht Einfriedungspflicht? Müssen beide einfrieden, dann gehört die Einfrierung auch beiden. Die Kosten tragen beide hälftig, egal auf wessen Grundstücksseite etwas gemacht wird. Muss einer Einfrieden, dann ist dieser für die Einfriedung auf beiden Seiten verantwortlich.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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