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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 07.07.2006, 13:10
ginavo ginavo ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2006
Beiträge: 3
ginavo befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Einfriedung, Grenze etc.

Hier ein weiterer Diskussionsbeitrag.

Nachbar B hat vor etlichen Jahren, wahrscheinlich zum Zeitpunkt des Baus der Reihenhäuser auf seinem Grundstück eine Einfriedung vorgenommen. Es scheint - Vermutung da nichts schriftlich verbrieft - das man sich damals einig war, dass jeder Eigentümer die linke Grundstücksgrenze - auf seinem Grund - einfriedet. Die Einfriedung des B sieht wie folgt aus: Ca. 3m lange Mauer, ca. 1,80 m hoch. Gebaut aus Hohlblocksteinen. (Durchsicht gegeben!) Unschöner Zustand, Farbe blättert ab etc. Daran anschließend ein defekter Jägerzaun. Windschief, marode, teils auf Grundstück des A gedrückt. Hat A das Recht auf seinem Grund - direkt Vis-á-Vis der Einfriedung des Nachbarn B - selbständig eine Einfriedung vorzunehmen?

Folgendes hat A sich hierfür ausgedacht.

Sichtschutzzaun im Bereich der Mauer. Breite und Höhe in etwa entsprechend der Mauer. Daran anschließend Zaunelemente Höhe ca. 1m.

Wäre das erlaubt?

Viel Spaß bei der Diskussion!

Herzliche Grüße

Ginavo
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  #2  
Alt 07.07.2006, 17:11
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.800
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Einfriedung, Grenze etc.

Was erlaubt ist, mal ins Nachbarschaftsrecht Ihres Bundeslandes schauen, dann auch mit der Baubehörde sprechen, es gibt Ortssatzungen die hier keiner kennt.
Wenn beide einfrieden, dann gehört auch beiden der Zaun, egal wer ihn errichtet hat und auf wessen Grundstück er steht!
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