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| Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,... |
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#1
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die Einfriedung darf nicht bepflanzt werden??!!
Wir beabsichtigen ein Einfamilienhaus in Hamburg zu ersteigern, welches an einem Gewerbegrundstück angrenzt. Die Grenze verläuft hinter dem Haus bzw. Hintergarten und wurde durch eine Einfriedung (Metallzaun ca. 2,50 m hoch) klar markiert.
Nun sind wir ein wenig irritiert, denn im Wertgutachten wurde angegeben, dass die bestehende Einfriedung zum Gewerbegrundstück (also diese Metallzaun) nicht bepflanzt werden darf. Wir sind heute an dem Einfamilienhaus vorbeigefahren und der jetzige Besitzer hat dort auch wirklich nichts gepflanzt. Sein Nachbar jedoch – dessen Grundstück ebenfalls am Gewerbe angrenzt – hat teilweise halbhohe Büsche gepflanzt. Es besteht zwischen dem Einfamilienhaus und dem Gewerbe absolut keine Diskretion und ein Sichtschutz also Lebensbäume wären daher wirklich prima um die Privatsphäre zu wahren. Unseres Wissens nach, existiert in Hamburg kein Nachbarschaftsgesetz. Daher unsere Frage: Wer bestimmt, dass die Einfriedung nicht bepflanzt werden darf bzw. wo ist das geregelt? Vielen dank in voraus sgezer |
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#2
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AW: die Einfriedung darf nicht bepflanzt werden??!!
Zitat:
![]() Wenn die Einfriedung, der Zaun Eigentum des Nachbarn ist, kann er nicht als Rankgitter benutzt werden. Es könnte aus dem Bauamt nach Auflagen in der Ortssatzung angefragt werden, oder den Nachbarn fragen.
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Ein gesundes, glückliches Jahr 2012 wünscht allen Usern Wahrsager |
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#3
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AW: die Einfriedung darf nicht bepflanzt werden??!!
Die Antwort wird vom Moderator geprüft und dann öffentlich gemacht!
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Ein gesundes, glückliches Jahr 2012 wünscht allen Usern Wahrsager |
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#4
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AW: die Einfriedung darf nicht bepflanzt werden??!!
Es gab ein technisches Problem mit der Forensoftware, bitte entschuldigen Sie die Verzoegerung,
Joachim Kaiser
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-- Als Rechtsanwalt für das Baurecht empfehle ich persönlich: Herrn Rechtsanwalt Dr. Jacoby, [url]http://www.recht1.de/forum/persoenliche-empfehlung-rechtsanwalt-dr-jacoby-1243.html[/url] |
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