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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Einfriedung auf bestehenden Grundstück
Hallo,
Nachbar A hat sich ein Reihenhaus in Hessen gekauft. Der Vorhergehende Besitzer C hat das Haus über mehrere Jahre vermietet. Nun möchte Nachbar A als neuer Eigentümer gerne einen Zaun zur Einfriedung zu Nachbar B ziehen. In Vergangenheit gab es nur eine mündliche Absprache zwischen Nachbar C und B zwecks Einfriedung. Mit einer Bepflanzung von Bambus Bäumen und Sträuchern wurde die Grenze von beiden bepflanzt.Eine richtige verlaufende Grenze durch die Unterschiedliche Bäume und Sträuchern ist nicht zu erkennen. Der Bambus steht direkt auf der Grundstücksgrenze mit einer Höhe von mehr als 6 Meter. und ragt in das Grundstück zu A hinüber.Nachbar A als neuer Grundstückseigentümer möchte gern den Bambus kürzen. Gibt es auch nach der Verjährungsfrist eine Möglichkeit? Wie ist es mit dem neuen Grenzzaun wenn Nachbar B es ablehnt? Wer muss die Kosten tragen für die Errichtung des Zaunes? Kann Nachbar B auf die Pflanzen direkt auf der Grenze bestehen? Beste Grüße Jori |
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#2
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AW: Einfriedung auf bestehenden Grundstück
Die Einfriedung und Pflanzen regelt das Nachbarschaftsrecht Hessen!
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#3
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AW: Einfriedung auf bestehenden Grundstück
Zitat:
Beste Grüße |
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#4
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AW: Einfriedung auf bestehenden Grundstück
Hätten Sie geschrieben, das Nachbarschaftsrecht habe ich gelesen und nicht verstanden, dann könnte evtl eine Antwort kommen.
Zitat:
![]() Zitat:
Zitat:
Was schert es A, was C und B vereinbart haben? Zitat:
Zitat:
Ein Rückschnitt, in der Höhe, könnte nach dem Nachbarschaftsrecht verjährt sein. Wann wurde es gepflanzt? Zitat:
Zitat:
Ich hoffe alle Fragen beantwortet zu haben ![]() |
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