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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 16.09.2007, 21:20
Jori Jori ist offline
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Registriert seit: 07.08.2007
Beiträge: 4
Jori befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Einfriedung auf bestehenden Grundstück

Hallo,

Nachbar A hat sich ein Reihenhaus in Hessen gekauft.
Der Vorhergehende Besitzer C hat das Haus über mehrere Jahre vermietet.
Nun möchte Nachbar A als neuer Eigentümer gerne einen Zaun zur Einfriedung zu Nachbar B ziehen.
In Vergangenheit gab es nur eine mündliche Absprache zwischen Nachbar C und B zwecks Einfriedung. Mit einer Bepflanzung von Bambus Bäumen und Sträuchern wurde die Grenze von beiden bepflanzt.Eine richtige verlaufende Grenze durch die Unterschiedliche Bäume und Sträuchern ist nicht zu erkennen.
Der Bambus steht direkt auf der Grundstücksgrenze mit einer Höhe von mehr als 6 Meter. und ragt in das Grundstück zu A hinüber.

Nachbar A als neuer Grundstückseigentümer möchte gern den Bambus kürzen.
Gibt es auch nach der Verjährungsfrist eine Möglichkeit?

Wie ist es mit dem neuen Grenzzaun wenn Nachbar B es ablehnt?
Wer muss die Kosten tragen für die Errichtung des Zaunes?
Kann Nachbar B auf die Pflanzen direkt auf der Grenze bestehen?

Beste Grüße
Jori
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  #2  
Alt 16.09.2007, 22:30
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.871
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Einfriedung auf bestehenden Grundstück

Die Einfriedung und Pflanzen regelt das Nachbarschaftsrecht Hessen!
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  #3  
Alt 17.09.2007, 14:53
Jori Jori ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.08.2007
Beiträge: 4
Jori befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Einfriedung auf bestehenden Grundstück

Zitat:
Zitat von Wahrsager
Die Einfriedung und Pflanzen regelt das Nachbarschaftsrecht Hessen!
Ich denke ich hätte die Frage nicht gestellt wenn ich mir das Nachbarschaftsrecht dafür auch die richtigen Antworten geliefert hätte.



Beste Grüße
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  #4  
Alt 17.09.2007, 16:10
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.871
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AW: Einfriedung auf bestehenden Grundstück

Hätten Sie geschrieben, das Nachbarschaftsrecht habe ich gelesen und nicht verstanden, dann könnte evtl eine Antwort kommen.

Zitat:
Zitat von Jori
Der Vorhergehende Besitzer C hat das Haus über mehrere Jahre vermietet.
Was hat das mit dem Thema zu tun? Mieter zählen nicht, nur Eigentümer!

Zitat:
Zitat von Jori
Nun möchte Nachbar A als neuer Eigentümer gerne einen Zaun zur Einfriedung zu Nachbar B ziehen.
Dann schaut er in das Nachbarschaftsrecht Hessen wer für die Einfriedung zuständig ist. Sind es beide, dann stellen beide die Einfriedung.

Zitat:
Zitat von Jori
In Vergangenheit gab es nur eine mündliche Absprache zwischen Nachbar C und B zwecks Einfriedung.
Wie lautet denn die mündliche Absprache.
Was schert es A, was C und B vereinbart haben?

Zitat:
Zitat von Jori
Eine richtige verlaufende Grenze durch die Unterschiedliche Bäume und Sträuchern ist nicht zu erkennen.
Dann stellt Jori sich an der einen Seite des Grundstücks hin und peilt die Linie ab.

Zitat:
Zitat von Jori
Der Bambus steht direkt auf der Grundstücksgrenze mit einer Höhe von mehr als 6 Meter und ragt in das Grundstück zu A hinüber.
Dann fordert A den Eigentümer des Bambus auf, diesen abzuschneiden, was in das Grundstück von A ragt. Bambus ist so glaube ich ein Gras und fällt eigentlich nicht in das Nachbarschaftsrecht Hessen. Gerichte stufen es wegen der Höhe in das Nachbarschaftsrecht unter Pflanzen ein.
Ein Rückschnitt, in der Höhe, könnte nach dem Nachbarschaftsrecht verjährt sein. Wann wurde es gepflanzt?

Zitat:
Zitat von Jori
Wie ist es mit dem neuen Grenzzaun wenn Nachbar B es ablehnt?
Wer muss die Kosten tragen für die Errichtung des Zaunes?
Das geht aus dem Nachbarschaftsrecht Hessen hervor.

Zitat:
Zitat von Jori
Kann Nachbar B auf die Pflanzen direkt auf der Grenze bestehen?
Auf der Grenze nicht, auf seinem Grundstück schon.

Ich hoffe alle Fragen beantwortet zu haben
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