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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 08.04.2008, 11:20
norbertk norbertk ist offline
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Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 11
norbertk befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Einfriedung und Bepflanzung

Hallo zusammen,

ich hab da mal eine Frage zu o.a. Thema.

Folgender fiktiver Fall:
Grundstücksbesitzer A möchte an der Grenze gemäß Nachbarrechtsgesetz einen Holzzaun ziehen. Grundstücksbesitzer B möchte entlang der Grenze gemäß Nachbarrechtsgesetz Bäume und/oder Sträucher pflanzen. Soweit alles klar.
Ohne Zaun bräuchte/müsste A sich über bis an oder über die Grenze wachsende Bäume/Sträucher keine Gedanken machen. Da A selber aber einen Zaun an die Grenze setzen möchte, sieht das anders aus. Die Bäume/Sträucher können den Zaun beschädigen, z.B. durch den Wuchs selber, oder durch die ggf. ständige Nässe, da der Zaun nicht mehr abtrocknen kann. Außerdem muss ein Holzzaun auch regelmäßig gepflegt werden, und das von beiden Seiten. Hierbei könnte sich A auf das Die Hammerschlags- und Leiterrechte berufen. Wie aber soll so etwas gehen, wenn die Bäume/Sträucher bis an den Zaun wachsen?
Ich finde diesen fiktiven Fall interessant, da sich A und B (zunächst jedenfalls) beide an die Vorschriften halten. Oder doch nicht???

Wie ist eure Meinung dazu?

Schöne Grüße
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  #2  
Alt 08.04.2008, 13:02
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.871
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AW: Einfriedung und Bepflanzung

Die Frage ist, wer muss nach dem Nachbarschaftsrecht einfrieden?
Dieser bestimmt die Einfriedung und teilt diese dem Nachbarn rechtzeitig vor Erstellung mit. Sind es beide. müssen sich beide einigen. Kommt keine Einigung zustande, dann gibt das Nachbarschaftsrecht oder die Ortssatzung eine Einfriedung vor. Oft ortsüblich oder Maschendraht, Höhe 1,25 m. Bitte nachlesen.

Ist die Einfriedung geklärt, greift der Pflanzabstand des Nachbarschaftsrechts.
Bis zur Grundstücksgrenze können die Pflanzen dann entsprechend der Höhen wachsen.

Um den Zaun zu Pflegen, können auch die Elemente abgenommen werden, so dass die Pflanzen nicht stören. Der Nachbar hat auch das Recht sein Grundstück bis zur Grenze zu nutzen!
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  #3  
Alt 08.04.2008, 13:07
norbertk norbertk ist offline
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Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 11
norbertk befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Einfriedung und Bepflanzung

Hallo Wahrsager,

im Nachbarschaftsrecht steht immer nur was von linkem und rechtem Nachbar. Dies trifft hier so nicht zu, es ist eher die Grenze an den Grundstücksrückseiten. Wie sieht das denn dann aus?
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  #4  
Alt 08.04.2008, 14:19
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Einfriedung und Bepflanzung

Anscheinend muss der rechte Nachbar einfrieden!
Dann stellt man sich auf die Straße und schaut, wo liegt rechts und dort muss man selbst einfrieden. Die linke Seite ist ja Nachbars rechte Seite.

Wenn es zwei Linke Seiten sind, die gibt es, wenn zwei Grundstücke an verschiedenen Straßen liegen und sich mit den Seiten, in der Tiefe, überschneiden, dann müssen beide Nachbarn einfrieden.
Nun zur Rückseite, es ist weder links noch rechts, dann müssen beide einfrieden.
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