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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Einfahrt zum Grundstück reinigen
Hallo!
Zwei Grundstücke sind durch eine gemeinsame Einfahrt erreichbar. Diese Einfahrt gehört also zu gleichen Teilen den zwei Parteien, die diese nutzen müssen. An dieser Einfahrt befinden sich rechts und links Grundstücke mit Gärten. Nun meine Frage: Wer ist für die Beseitigung des durch die Zäune durchwachsenden "Unkrauts" zuständig? Die Eigentümer der Einfahrt oder die Besitzer der angrenzenden Gärten? Sladdi |
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#2
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AW: Einfahrt zum Grundstück reinigen
Die Eigentümer der Einfahrt sind für das Grundstück zuständig.
Laub kommt bestimmt auch vom Nachbargrundstück. Wer macht denn den Garten der zwei Grundstücke sauber? Doch nicht der Nachbar! ![]() |
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#3
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AW: Einfahrt zum Grundstück reinigen
Wenn es sich nur um Laub handeln würde, wäre das ja klar. Hier geht es aber um "Gewächse" die sich durch den Zaun auf dem Weg langwuchern. Sicher das dafür der Eigentümer der Einfahrt zuständig ist???
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#4
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AW: Einfahrt zum Grundstück reinigen
Unkräuter sind auch schöne Pflanzen
Unkraut und Blätter aus Nachbars Garten sind hinzunehmen BGB § 906 Zuführung unwägbarer Stoffe. LG Düsseldorf AZ: 9 U 10/95 Es kann nicht verlangt werden, dass der Nachbar einen Baum fällt, weil dessen Laub den Gartenteich verschmutzt. |
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| einfahrt, reinigen |
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