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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 01.08.2010, 23:28
Nerie Nerie ist offline
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Nerie befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Einfahrt direkt Grundstücksgrenze

Nachbar hat zuerst gebaut und hat seine Garage direkt an die Grundstücksgrenze gebaut. Danach hat der andere gebaut und hat seine Einfahrt an der Garagenseite vom Nachbarn entlang laufen lassen.

Problem ist jetzt folgendes:
Das Fundament der Garage geht nicht mehr 80 cm(Frostsicher) in die Erde rein, sondern jetzt liegt mehr vom Fundament frei.
Der Nachbar möchte jetzt, dass 50 cm hoch und 50cm breit Erde aufgeschüttet wird damit sein Fundament von der Garage Frostsicher ist. Das wiederrum würde bedeuten, dass der Eigentümer, probleme hätte aus seiner Garage raus fahren zu können da die Einfahrt sonst zu schmal ist.

Der Eigentümer der Einfahrt, hat als Lösungsvorschlag Eine Mauer vorgeschlagen. Höhe 1m breite 14 cm um sein Fundament zu schützen.

Muss der Eigentümer dafür sorgen, dass die Garage vom Nachbarn wieder Frostsicher ist, da sein Grundstück tiefer geworden ist, als das Bodennieveu vom Nachbarn?
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  #2  
Alt 02.08.2010, 09:54
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Einfahrt direkt Grundstücksgrenze

Nach dem Nachbarschaftsrecht gibt es die Gründungstiefe.
Wie z. B. hier nachzulesen ist:
http://www.baurecht.de/Nachbarschaft...rttemberg.html
§ 7a Gründungstiefe
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Wahrsager
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  #3  
Alt 03.08.2010, 23:22
Nerie Nerie ist offline
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Beiträge: 3
Nerie befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Einfahrt direkt Grundstücksgrenze

Vielen Dank für den Link

Dem Bauantrag vom Eigentümer hat der Nachbar bei der Gemeinde zustimmen müssen, bzw. wiedersprechen müssen, wenn ihm was an der Art des Bauvorhabens nicht passt. Er hat ohne irgendwelche Wiedersprüche zugestimmt. Nach 1 Jahr ist ihm erst die Idee gekommen, dass seine Fundament für die Garage nicht mehr Frostsicher ist.
Wie verhält sich dan der Fall?

Geändert von Nerie (03.08.2010 um 23:24 Uhr).
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  #4  
Alt 04.08.2010, 10:23
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Einfahrt direkt Grundstücksgrenze

Es ändert nichts an dem Hinweis!
Der, der als zweiter baut hätte dem Erstbauenden darauf hinweisen müssen, dass er tiefer baut. Die Mehrkosten trägt der Zweitbauer.

Ob die 50 cm X 50 cm Erdaufschüttug für die Frostfreiheit sorgt, müsste von einer Fachfirma bestätigt werden.
Andererseits gibt es Garagen die nur eine Bodenplatte haben.
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  #5  
Alt 04.08.2010, 21:50
Nerie Nerie ist offline
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Beiträge: 3
Nerie befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Einfahrt direkt Grundstücksgrenze

Das war ja alles im Bauantrag mit drinnen mit den genauen Höhenangaben.
Wir konnten ja auch nicht wissen, wie tief sein Fundament ist. Zumal weder er noch die Gemeinde was gesagt hat, dass auf uns da Mehrkosten zukommen können. Sonst hätten wir unser Haus ein Stück höher gesetzt, so das das alles nicht notwendig wäre. Aber jetzt wo alles abgeschlossen ist, kommt er und sagt, dass wir Erde aufschütten müssen und wenn wir es nicht machen, dan macht er das selber.
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  #6  
Alt 05.08.2010, 11:24
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AW: Einfahrt direkt Grundstücksgrenze

Der Nachbar hat nichts auf Ihrem Grundstück zu verändern, also keine Aufschüttung zu machen. Er kann vom Gericht einen Titel holen!

Ob sie dies wissen, wie tief das frostfreie Fundament werden muss, ist nicht Ihre Aufgabe es herauszufinden.

Es kommt darauf an, ob dem Nachbarn vor Erstellung seiner Garage mitgeteilt worden ist, dass später auf Ihrem Grundstück eine Garage errichtet wird, einschließlich der jetzigen Abtragung.
Wenn dies der Fall ist, hätte der Nachbar anders gründen müssen. Dies war vom Nachbarn zu berücksichtigen. Die Mehrkosten haben Sie zu tragen, Nachbarschaftsrecht.
Hat der Nachbar mit Mitteilung nicht reagiert, so ist es jetzt seine Angelegenheit es herzustellen.
Strittig wäre, wie jetzt die Kosten aufgeteilt werden, da jetzt evtl. ein erheblicher Mehraufwand vorhanden ist.
Es sollte ein Statiker eine Auskunft geben, was gemacht werden kann!
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