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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 14.10.2010, 16:26
abrekker abrekker ist offline
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abrekker befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Einbau Lüftungsanlage genehmigungspflichtig durch Eigentürmergemeinschaft?

Hallo,

ich möchte mir in meiner Eigentumswohnung eine Lüftungsanlage einbauen. Die Wohnung ist im Moment im Bau.

Hierfür würde ich das vorgesehene Fenster durch ein identisches ersetzen, das lediglich 10cm weniger hoch ist. In die 10cm Platz wird die Lüftungsanlage eingefügt. Von Außen ist sie praktisch nicht zu erkennen, schon gar nicht im 4. OG wo die WOhnung liegen wird.

Wichtig: An der Fassade (die den Eigentümern gehört) wird es keine Änderungen geben, es wird lediglich ein etwas kleineres Fenster eingebaut.

Meine Frage: Brauche ich hierfür die Genehmigung der EIgentümergemeinschaft?

Danke, Stefan
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  #2  
Alt 14.10.2010, 19:16
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Einbau Lüftungsanlage genehmigungspflichtig durch Eigentürmergemeinschaft?

Fenster sind Gemeinschaftseigentum. Es ist eine bauliche Veränderung der Außenhaut.
Die Zustimmung aller Miteigentümer ist erforderlich.
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  #3  
Alt 15.10.2010, 10:12
abrekker abrekker ist offline
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abrekker befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Einbau Lüftungsanlage genehmigungspflichtig durch Eigentürmergemeinschaft?

Zitat:
Zitat von Wahrsager Beitrag anzeigen
Fenster sind Gemeinschaftseigentum. Es ist eine bauliche Veränderung der Außenhaut.
Die Zustimmung aller Miteigentümer ist erforderlich.
OK, vielen Dank, das scheint eine klare Situation zu sein.

Wie sieht das aus, wenn das Haus noch gar nicht steht und ich der erste Käufer einer Wohnung in dem Haus bin? Dann kann ich doch gar niemanden fragen, weil es außer mir noch keine Eigentümer gibt? Ist dann nicht der Bauträger der Eigentümer der Fassade?

Oder muss ich mit dem Einbau einer Lüftungsanlage warten, bis zur ersten Eigentümerversammlung? In unserem Fall wären das über 50 Eigentümer. Wenn einer davon dagegen ist, kann ich es also nicht machen?

Stefan
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  #4  
Alt 15.10.2010, 10:52
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AW: Einbau Lüftungsanlage genehmigungspflichtig durch Eigentürmergemeinschaft?

Wenn keine WEG besteht oder eine werdende Eigentümergemeinschaft gegründet ist, mindestens zwei Wohnungseigentümer, dann könnten durch den Bauträger noch Änderungen einfließen.
Die Änderung ist jedoch ein Risiko für den Bauträger. Für Sie besteht noch keine vertragliche Eintragung. Was ist, wenn Sie die Wohnung nicht erhalten.

Über werdende Eigentümergemeinschaft kann in google gesucht werden.
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  #5  
Alt 15.10.2010, 12:14
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AW: Einbau Lüftungsanlage genehmigungspflichtig durch Eigentürmergemeinschaft?

Eine Frage:
Woher wissen Sie, dass noch keine werdende Eigentümergemeinschaft besteht?
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  #6  
Alt 15.10.2010, 13:48
abrekker abrekker ist offline
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abrekker befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Einbau Lüftungsanlage genehmigungspflichtig durch Eigentürmergemeinschaft?

Das weiß ich noch nicht, werde aber jetzt beim Bauträger nachfragen.

Frage mich ohnehin, warum so etwas nicht als Option für alle Wohnungen angeboten wird. Wenn ich ein Auto kaufe kann ich hunderte Varianten bestellen, beim Wohnungskauf meist nur die Fliesen und das Parkett auswählen.

Danke für die Info,

Stefan
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Stichworte
fassade, lüftungsanlage


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