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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 04.04.2009, 03:05
w a w a ist offline
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Registriert seit: 04.04.2009
Beiträge: 1
w a befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Eigentümergemeinschaft - Reparaturen im Schönheitswahn

Guten Tag !

Ich hoffe, jemand kann mir helfen !?

Es geht um ein Haus mit 8 Wohneinheiten. Drei Wohnungen sind selbstgenutzt (1,2,6), 5 sind vermietet (3,4,5,7,8). Es wird wohl von niemandem angezweifelt, dass Reparaturen am und im Haus grundsätzich notwendig sind, um die Substanz des Hauses zu erhalten ( sagt ja auch das WEG). Hier jedoch geht es um die Notwendigkeit bzw. wann muss eine solche Maßnahme wirklich durchgeführt werden. In diesem Haus wohnen zwei Parteien 1 und 6 (beide Selbstnutzer), denen die Schönheit des Haues über alles geht, "man muß einen guten Eindruck haben" "was sollen denn die Leute denken" ... Diese beiden Parteien wollen nicht nur die ganze Marmortreppe renovieren lassen, weil Silikon abgeplatzt ist, sie wollen jetzt sogar eine komplette Fassadenrenovierung, "weil die Fassade nicht mehr schön ist". Sie ist nach 15 Jahren nicht mehr ganz rein weiss (!) und an einigen Stellen scheint etwas Feuchtigkeit im Putz zu stecken, dort ist er grau bzw. grün geworden. Eine tatsächlich, aktuelle und unaufschiebbare Notwendigkeit, diese Arbeiten durchführen zu lassen sind für 2 daher nicht erkennbar und er lehnt die Maßnahmen schon seit 2 Jahren ab. Gründe sind, dass 2 wirklich kein Geld hat (Hartz IV) und ihm außerdem auch in jedem Fall, auch wenn er nicht Hartz IV hätte, die Einsicht in die augenblickliche Notwendigkeit einer "Generalsanierung" fehlt. 2 meint, die Arbeiten können und sollen aufgeschoben werden, bis sie wirklich notwendig werden. Eigentümer 3,4,5,7,8sind zwar auch nicht begeistert und auch nicht unbedingt der Meinung, dass die Renovierung momentan erforderlich ist, stimmen aber wohl zu auf Druck von 1 und 6 "Wir wollen es schön haben! Sie wohnen ja nicht drin und müssen das anschauen" da sie die Kosten irgendwie umlegen können.
Hinzugefügt werden muss noch, dass diese Reparaturen schätzungsweise die gesamten Rücklagen aufbrauchen würden und danach kein Geld mehr vorhanden wäre, es müßte also sofort neues geld eingeholt werden, also auch die Rücklagen müssen danach erhöht werden bzw. werden auch Einmalzahlungen fällig
Frage 1 : Kann 2 die Maßnahme eventuell wegen Unangemssenheit abblocken, weil, wie gesagt, sämtliche Rücklagen aufgebraucht würden durch diese Maßnahmen und danach sofort neues und eventuell mehr Geld einbezahlt werden müßte um den leeren Tof wieder aufzustocken ?
Frage 2 : Ist in diesem Fall hier : eine noch länger aufschiebbare Instandsetzung wird aus rein optischen Gründen vorzeitig in Angriff genommen und über das unbedingt Notwendige hinaus ausgeweitet, dann ein einstimmiger Beschluß notwendig oder reicht trotzdem der Mehrheitsbeschluß ? Frage 2 : Wenn 1 und 6 die anderen Eigentümer zur Zustimmung zur Renovierung nötigen und diese dann mit ja stimmen, muss 2, der klar dagegen gestimmt hat, sich in vollem Umfang an den Kosten beteiligen oder kann die Fassadenrenovierung auch teilweise als ungewollte bauliche Veränderung durch 2 abgelehnt und dann auch wenigstens teilweise nicht bezahlt werden gem. WEG ?

Vielen Dank !
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  #2  
Alt 04.04.2009, 12:11
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
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AW: Eigentümergemeinschaft - Reparaturen im Schönheitswahn

Es ist schwierig eine Aussage zu finden. Es gibt nach der Wohneigentumsgesetz- Novelle noch weinig Informationen.

Muss instand gesetzt werden, dies kann nur ein Bausachverständiger entscheiden.

Es ist Instandhaltung und keine bauliche Veränderung.

Welcher Weg zu gehen ist, wie man gegen säumige Zahler vorgeht, zeigt dieser Artikel auf:

http://www.morgenpost.de/printarchiv...n_koennen.html

Aufpassen muss man, wenn ein Beschluss gefasst worden ist und man die Meinung vertritt es läuft etwas schief. Man hat 4 Wochen Zeit, ab Beschlussfassung, gerichtlich vorzugehen. Ansonsten gilt der Beschluss.
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Stichworte
aufschiebbarkeit, kostenumlage, notwendigkeit, renovierungsmaßnahmen, schönheit


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