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#1
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Eigentümergemeinschaft - Baumaßnahmen
Hallo Forum,
in einer Eigentümergemeinschaft hat sich ein Mitglied sich einen Kamin ge- setzt. Dazu war es erforderlich einen bis unter das Dach abgetragenen Schornstein wieder neu aufzubauen. Die Gemeinschaft hat bis auf ein Mitglied dem Bau, zugestimmt. Die Kosten werden privat getragen, der Schornstein wurde auch vom Schornsteinfeger abgenommen. Nach der Fertigstellung läuft das Mitglied der Eigentümergemeinschaft, welches nicht zugestimmt hat, gegen den Schornsteinbau an. Weiterhin sabotiert er auch einen genehmigten Bodenausbau durch die nicht genehmigte Lagerung von Möbeln. Welche Meinungen gibt es im Forum dazu. MfG Ostrocker |
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#2
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AW: Eigentümergemeinschaft - Baumaßnahmen
Gegen einen Beschluss kann gerichtlich vorgegangen werden, wenn er innerhalb der Monatsfrist angefochten wird oder durch Beschluss wieder aufgehoben wird.
Monatsfrist bedeutet ab Beschluss! Wenn der Miteigentümer nicht selbst von dem Umbau betroffen ist, hat er nach dem neuen WEG wenig Chancen dagegen vorzugehen. Zum Bodenausbau, müsste die Grundlage bekannt sein. Für was sollte er ausgebaut werden? Ob als Lager oder sonstiges. Jedoch, wenn Möbel ausgelagert werden, dann sammelt sich auch schnell jeglicher Müll an, der dort gelagert wird. |
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