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  #1  
Alt 27.02.2010, 18:41
elba elba ist offline
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Registriert seit: 27.02.2010
Beiträge: 1
elba befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Eigentümergemeinschaft

Meine Frage ist, ab wann man in der Eigentümergemeinschaft stimmberechtigt ist, ab Besitzübergabe oder ab Grundbuchumschreibung?
Wie wird mit erforderlichen Reparaturen von Seiten des Verwalters umgegangen. Muss er die Notwendigkeit feststellen z. B. durch Sachverständigen und wenn ja, wer übernimmt die Verantwortung für eine notwendige Reparatur(morscher Balkon), wenn die Reparatur von der Eigentümergemeinschaft abgelehnt wird?
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  #2  
Alt 27.02.2010, 21:26
Wahrsager Wahrsager ist gerade online
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.182
Wahrsager wird schon bald berühmt werden
AW: Eigentümergemeinschaft

Zitat:
Zitat von elba
Meine Frage ist, ab wann man in der Eigentümergemeinschaft stimmberechtigt ist, ab Besitzübergabe oder ab Grundbuchumschreibung?
Eine werdende Eigentümergemeinschaft:
http://www.brennecke-partner.de/9113...il-Allgemeines
http://www.brennecke-partner.de/9113...nd-Rechtsfolge
http://www.brennecke-partner.de/9113...ergemeinschaft

Die Eigentümergemeinschaft:
Stimmberechtigt ab Besitzübergabe nur, wenn dies in de Teilungserklärung steht.
Ansonsten mit der Grundbuchumschreibung.

Zitat:
Zitat von elba
Wie wird mit erforderlichen Reparaturen von Seiten des Verwalters umgegangen. Muss er die Notwendigkeit feststellen z. B. durch Sachverständigen und wenn ja, wer übernimmt die Verantwortung für eine notwendige Reparatur(morscher Balkon), wenn die Reparatur von der Eigentümergemeinschaft abgelehnt wird?
Das WEG schreibt in § 21 Abs. 5 die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums vor.
Wenn ein Sachverständiger notwendig ist, wird er den auffordern.
Reparaturen können, wenn sie zur Erhaltung des Gebäudes sind, verlangt werden.
Ein morscher Balkon müsste gesperrt werden. Es könnte auch Wasser ins Mauerwerk eindringen!
Die Reparatur könnte gerichtlich durchgesetzt werden, s. WEG § 21 Abs 5 Nr 8.
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reparaturen


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