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#1
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Hallo,
folgendes Problem besteht: X ist Besitzer einer Wohnung, deren Wohngemeinschaft aus 12 Parteien besteht. Diese 12 Parteien verteilen sich auf 3 Häuser, die jeder einen eigenen Wirtschaftsplan haben. X wohnt im Haus 3. Im Haus 2 ist eine Wohnung in eine Konkursmasse übergegangen und es kann zur Zeit nicht herausgefunden werden, ob und wer der neue Eigentümer der Wohnung ist. Das Hausgeld (inkl. Strom und Müllabfuhr des Hauses 2) pro Wohnung beträgt zur Zeit ca. 60 € monatlich. Frage: Ist es rechtlich korrekt, wenn die Hausverwaltung das Hausgeld der Wohnung auf die gesamten anderen Eigentümer umlegt. Oder muss das Hausgeld aufgeteilt werden? z.B. Strom und Müllabfuhr nur auf die Bewohner des Hauses 2 und die restlichen Kosten auf alle 11 Eigentümer? Danke für die Antworten. Alesabi |
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#2
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AW: Eigentümergemeinschaft
Es gibt einen Konkursverwalter der zuständig ist.
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