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Alt 20.04.2007, 22:51
dredhead dredhead ist offline
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dredhead befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Eigenheimzulage Rückzahlung wegen Überschreitung der Bemessungsgrenze

Hallo,

ich habe im Ende 2005 eine Wohnung gekauft und umgehend Eigenheimzulage beantragt.

Diese wurde mir auch ohne Probleme sofort bewilligt.

Nun - nach Abgabe meiner 2005er Einkommenssteuer bin ich auf Grund eines 400,-Euro Jobs (2004 +2005) um ca 3000 Euro (den genauen Wert muss ich noch beim Finanzamt erfragen, da beim Umzug der 2004er Bescheid verschwunden ist) über die Einkommensgrenze nach §5 gekommen.

Das Finanzamt fordert nun innerhalb von einem Monat die bereits gezahlten Eigenheimzulagen zurück und streicht die folgenden.

Da die Eigenheimzulage natürlich fest zum Abtrag und zur Renovierung (Jahr 2005) eingeplant war, trifft mich diese Entscheidung nun schwer.

Nun meine Fragen:

1. Darf das Finanzamt eine Bewilligung einfach zurückziehen? Und wenn ja, warum? Hätten sie es mir nicht sonst erst garnicht bewilligen dürfen, wenn nicht alle Informationen vorliegen?
2. Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass ich diesen Betrag nicht zurückzahlen muss, aber zustimme, dass die restlichen Eigenheimzulagen nicht mehr gezahlt werden?
3. Haben die Finanzbeamten bei einer so geringfügigen Überschreitung noch irgendwelche Grauzonen, in denen sie agieren können?

Ich meine, nur durch einen 400 Euro Job, den man zum Leben und zur Finanzierung benötigt über die Grenze zu kommen, ist natürlich total daneben. Da mir die Eigenheimzulage bewilligt wurde, habe ich mir dazu natürlich später keine Gedanken gemacht.

Danke für Eure Antworten
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