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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 17.10.2010, 17:04
uli.st48 uli.st48 ist offline
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Registriert seit: 17.10.2010
Beiträge: 2
uli.st48 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Eigene Doppelhaushälfte droht mit zu verfallen.

Hallo zusammen,
A und B besitzen jeweils eine Doppelhaushälfte eines ca. 100 Jahre alten Lehmfachwerkhauses in NRW an einem Privatweg gelegen.
Vor ca. 1,5 Jahren ist B ausgezogen und läßt seine Hälfte verkommen.
Das Dach hat seit ca. 1. Jahr einen Sturmschaden und es hat im verangenen Winter hereingeschneit und es regnet ständig herein.
Es wurde auf seinem Wegstück kein Schnee geräumt und es gingen Dachlawinen ab, welche die Nachbarn räumen mußten um sein Wegstück mit dem KFZ oder zu Fuß nutzen zu können.
Weiter wurden duch die Dachlawinen hinter dem Hausteil von B auf dem Grundstück von A alten Beerensträucher restlos zertstört.
Die Dachrinne ist kaputt so dass, das Regenwasser nicht mehr zum Fallrohr läuft, sondern direkt vor dem Hausteil von A in den Boden versickert und im Keller schon Nässeschäden vorhanden sind.
Teilweise stehen die Fenster ständig auf und die Haushälfte wird nicht mehr beheitzt. Die Haushälften sind nur durch eine Lehmfachwerkwand getrennt.
A befürchtet nun das seine Hälfte auch massiveb Schaden nimmt und einen starken Wertverlust durch den Verfall der anderen Haushälfte.
Wie kann A nun B dazu zu bewegen seine Hälfte in einem ordentlichen Zustand zu halten.
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  #2  
Alt 17.10.2010, 19:41
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.871
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Eigene Doppelhaushälfte droht mit zu verfallen.

Eine Frage ist zu klären, ist es eine WEG oder sind es selbständige Grundstücke.
Es wird mal angenommen, es sind selbständige Grundstücke. Bei einer WEG sieht das Nachfolgende in einigen Punkten anders aus. Hier würde dann interessant sein, was die Teilungserklärung beinhaltet.

Der oder die Eigentümer zu erfahren kann bei berechtigtem Interesse über das Grundbuch erfolgen. Meist liegt die Wohnanschrift nicht vor! Oft kann dann über den Namen beim Einwohnermeldeamt Auskunft eingeholt werden. Auch ist ein Versuch beim Finanzamt möglich, da Grundsteuern eingezogen werden.

Durchsetzen kann man wenig!
Wenn eine Gefahr besteht, kann das Bauamt darauf hingewiesen werden, die dann gegen den Eigentümer vorgehen wird.
Man kann selbst Nichts am Nachbarhaus verändern, nur wenn eine Gefahr für Menschen besteht.

Warum soll der Nachbar auf seinem Weg Schnee räumen? Wenn keine Vereinbarung besteht und Sie den Weg nutzen, dann müssen Sie schon selbst fegen.

Sind baurechtlich Schneefanggitter vorgeschrieben? Wenn ja, fehlen diese, kann das Bauamt darauf hingewiesen werden.
Wenn nein, dann müssen keine Gitter angebracht werden. Mit Dachlawinen muss gerechnet werden.

Die Dachrinne ist ebenfalls alleinige Angelegenheit des Nachbarn. Jedoch darf dadurch kein Wasser auf Ihr Grundstück abgeleitet werden.

Warum entstehen beim Versickern Nässeschäden? Dann wird wohl Ihr Grundmauerschutz undicht sein.

Heizen muss der Nachbar nicht.

Die Trennwand, Lehmfachwerkwand zwischen den Häusern ist dies eine Nachbarwand oder eine Grenzwand. Die Regelungen hierfür sind im Nachbarschaftsrecht NRW.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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  #3  
Alt 18.10.2010, 20:46
uli.st48 uli.st48 ist offline
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Registriert seit: 17.10.2010
Beiträge: 2
uli.st48 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Eigene Doppelhaushälfte droht mit zu verfallen.

Hallo Wahrsager,

Sie haben mir mit ihrer Antwort schon weitergeholfen,
vielen Dank.
uli.st48
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