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  #1  
Alt 06.05.2009, 10:54
Ernst Ernst ist offline
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Registriert seit: 16.03.2007
Beiträge: 41
Ernst befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
EBAY-gerichtlicher Mahnbescheid

Es wird bei EBAY ein hochwertiges Marken-Haushaltsgerät mit "Sofort-Kaufen" gekauft. Es wird aber ein billiges Plagiat geliefert. Mit dem Verkäufer wird Rücksendung und Rückerstattung des Geldbetrages vereinbart. Der Verkäufer erstattet aber nicht den Geldbetrag.
Wenn letztlich ein "gerichtl. Mahnbescheid" in Erwägung gezogen wird,
- welches Amtsgericht ist dafür zuständig, und
- muß man als Kläger dort vor Gericht erscheinen?
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