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EBAY-gerichtlicher Mahnbescheid
Es wird bei EBAY ein hochwertiges Marken-Haushaltsgerät mit "Sofort-Kaufen" gekauft. Es wird aber ein billiges Plagiat geliefert. Mit dem Verkäufer wird Rücksendung und Rückerstattung des Geldbetrages vereinbart. Der Verkäufer erstattet aber nicht den Geldbetrag.
Wenn letztlich ein "gerichtl. Mahnbescheid" in Erwägung gezogen wird, - welches Amtsgericht ist dafür zuständig, und - muß man als Kläger dort vor Gericht erscheinen? |
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