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#1
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Ich weiss zwar, dass es bei ebay auch diverse Infos gibt, aber wenn man da durch ist, raucht einem der Kopf und man ist so schlau wie zuvor
.Nehmen wir an, K ersteigert bei V einen Artikel und überweist auch unverzüglich (am nächsten Werktag) den Betrag auf das bei der Verkaufsbestätigung angegebene Konto. 4 Tage später mahnt V den Betrag an, K sendet sofort eine Mail zurück, dass er sich kümmert. Zwischenzeitlich ist das Geld bei K auf dem Konto zurück, Vermerk von falscher Kontonummer/BLZ. K klickt Bestätigung von V an..........gänzlich anderes Kreditinstitu . Nun reimt sich K zusammen, dass V genau in diesen Tagen seinen Benutzernamen geändert hat und wohl auch gleich die Bankverbindung mit. Eine diesbezügliche Mail (alle über ebay!) bleibt vom V unbeantwortet, da sich K eigentlich auch nur noch mal absichern will, ob die nun angegebene Bankverbindung stimmt und das Geld nicht doch noch im Nimmerland verschwindet (ohne Gegenleistung). Nun ( nach weiteren 5 Tagen) fragt V erneut nach dem Geld und "droht" eine Meldung an ebay an. Hat K eigentlich irgendwie die Möglichkeit, nun von dem Kaufvertrag zurückzutreten? K kommt dies alles langsam etwas spanisch vor und nimmt sich vor, zukünftig überhaupt die Fingerchen von ebay zu lassen . So, ich hoffe, irgendjemand steigt da durch und kann mir vielleicht mit einer Auskunft weiterhelfen. Es geht zwar nicht um Tausende von Euronen, aber für K sind ca. 130 Euro auch eine Menge Geld!Lieben Gruß |
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#2
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AW: Ebay
Nein, gleich zurücktreten kann man nicht. Erst einmal muß eine Frist für eine ordnungsgemäße Abwicklung gesetzt werden.
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