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Themen-Optionen |
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#1
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Doppelt Krankenversicherung-Kündigungsmöglichkeit?
Ein Arbeitnehmer ist gesetzl. (DAK) krankenversichert und wechselt zur PKV, wobei verpasst wird, den Arbeitgeber darüber zu informieren. Außerdem kam noch hinzu, daß urlaubsbedingt! (nachweisbar) der Briefkasten, mit der Versicherungsbestätigung der neuen PKV, nicht zur Kenntnis genommen wurde. Es konnte also auch das gesetzl Rücktrittsrecht nich wahrnehmen.
Nun ist er quasi doppelt versichert und müsste damit auch zweimal KV-Beiträge zahlen. Frage: - Gibt es ein Sonderkündigungsrecht einer KV? Durch den neuen 2. Wohnsitz kommt er nämlich auch nur noch am Wochenende an seinen 1. Wohnsitz und damit auch zur Leerung des Postfaches. Nun ist er auch noch in Urlaub gefahren (nachweisbar), so daß das gesetzl. Rücktrittsrecht terminlich nicht rechtzeitig in Anspruch genommen werden konnte. - Kann evtl. der Eintrittstermin in die PKV verschoben werden. Welche Möglichkeit gibt es aus der Misere herauszukommen? |
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#2
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AW: Doppelt Krankenversicherung-Kündigungsmöglichkeit?
Zitat:
Allerdings will jeder verdienen.Uninteressant wird es sein, dass man zwei Wohnsitze hat. Man lässt sich seine Post dann dorthin schicken, wo man sich länger aufhält. |