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#1
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Doppelhaushälften in einer gemeinsamen "weißen Wanne"
Hallo,
hier mal ein ganz kniffliger Fall, der mich interessiert: Nehmen wir an, ein Bauträger würde Doppelhaushälften auf Problemboden errichten. Um Kosten zu sparen, würde er nur eine Wanne errichten, in die er dann beide Doppelhaushälften hineinbaut. Getrennt werden die dann nur durch zwei nicht wasserdichte Innenwände. Lt. Baubeschreibung sollen aber Kelleraußenwände in wasserundurchlässigem Beton gefertigt werden. wie schaut das dann rein theoretisch aus mit... ... Schallschutz (die Trennwände sind nicht speziell entkoppelt) ... Eigentumsrecht (wenn einer z. Bsp. seine Haushäfte abreisst, läuft dem anderen der Keller voll Wasser... ... Erfüllung der Baubeschreibung. Hier ist ja nicht explizit auf die Besonderheit nur einer Wanne hingewiesen. Wer kann hilfreiches zum theoretischen Fall liefern oder hat gar so etwas mal in der Praxis ausgestanden? Gruß! Marc |
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#2
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AW: Doppelhaushälften in einer gemeinsamen "weißen Wanne"
Ist der Text Bestandteil des Vertrages, dann könnte man u. U. darauf bestehen. Es wird jedoch immer aufgenommen, technische Änderungen möglich. Auch können Bauzeichnungen 1 Wanne zeigen.
Beim Abriss ist es im Nachbarschaftsrecht geregelt. Oft werden Doppelhäuser auf gemeinsamen Fundamentplatten errichtet um eine ungleichmäßiges Sacken zu verhindern. Mal in die Bauzeichnung schauen, dann wäre der Trittschallschutz schon hier nicht gegeben. |
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