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#1
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Hallo,
ich möchtes folgendes gern wissen: In einem 10 Familienhaus (ETW) haben alle Kabelanschluss. Dafür befindet sich ein BK-Verstärker im Keller. Es funktioniert alles wunderbar. Nun hat A digitales Fernsehen angemeldet (ungefähr 256 Programme). Weil 3 Programme davon nicht richtig funktionieren, meldet er dies der Verwaltung und lässt mit deren Einverständnis einen neuen Verstärker einbauen (ca. 500 Euro). Die Rechnung soll nun auf alle umgelegt werden. Es existiert kein Beschluss. Eine Instandsetzung war es ja wohl nicht. Frage: Muss hier nicht ein Beschluss erfolgen? Geht das auch noch nachträglich? Gruss Wohnungseigentümer |
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#2
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AW: Digitales Fernsehen
Es kommt darauf an, was zur Zeit der Installation der Anlage gefordert worden ist, bzw. was mit dieser Anlage möglich war. Wurde die Anlage bereits für alle digitale Übertragungen ausgelegt, dann kann eine Reparatur vorliegen. Die Kosten trägt dann die Gemeinschaft.
War dies nicht mit den alten Bauteilen möglich, wäre es eine Angelegenheit die die Zustimmung der Änderung der Anlage erforderlich macht. Es kann als Wertverbesserung angesehen werden. Ob dies bei 3 Sendern, (welche?) bei 256 zu empfangene Sender, gerechtfertigt war, kann nicht ausgesagt werden. |