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#1
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Der Grundstückseigentümmer hat die Baulast für eine denkmalgeschützte Mauer. Auf dem Nachbargrundstück wurde das Niveau des Grundes an der Mauer über Jahre angehoben und um durchschnittlich 1,5 m aufgeschüttet.
Jetzt im zuge erneuter Baumaßnahmen wurde der Grund weiter angehoben, damit das Grundstüch einen ebenen Zugang zum Neubau hat. Die Mauer ( 2,35 m Höhe) hat jetzt auf der seite der Baulastträgers eine freie Höhe von 2,36 m und auf der anderen Seite noch eine verbleibende Höhe von 80 cm. Der Eigentümmer der die Baulast für die Mauer hat befürchtet nun, dass der Erddruck die Mauer beschädigen könnte und er für die Sanierung aufkommen muss. Muss der Nachbar mit der Baulast die Anfüllung hinnehmen, da die Mauer im laufe der letzten 60 Jahre bereits angschüttet wurde? Ist der Nachbar mit dem Neubau für entstehende Schäden an der Mauer haftbar? Gibt es Grundsatz, dass der Nachbar mit dem Neubau die Sicherungsmaßnahmen durchführen muss um die Mauer zu schützen? Wer kann zu diesen Grunsatzfragen Antworten geben? |
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#2
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AW: Denkmalgeschützte Mauer
Wenn die Mauer auf Ihrem Grundstück steht, dann hat der Nachbar nichts dagegen zu schütten, was der Mauer schadet. Der Nachbar ist dann verpflichtet, Abhilfe auf seinem Grundstück durchzuführen.
Ob eine Aufschüttung an der denkmalgeschützten Mauer überhaupt zulassig ist, sollte beim Amt nachgefragt werden. Es könnte auch sein, dass die Mauer nicht weiter verdeckt werden darf. Es dürfte egal sein, ob durch Erdreich oder durch eine vorgesetzte Stützwand. Der Denkmalschutz geht eigene Wege, die mal hier nicht kennt! |
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